Bebauungsplan Mechtersen Nr. 4 „Mechtersen Mitte“

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Mechtersen Nr. 4 „Mechtersen Mitte“, 3. Änderung und Erweiterung mit örtlicher Bauvorschrift. Ziel der Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes ist die Ausweisung von Mischgebietsflächen und Grünflächen, um eine Nachverdichtung in dem Bereich und eine zukunftsgerichtete Entwicklung des ortsansässigen Zimmereibetriebes zu ermöglichen. (Fristen zur Auslegung)

Bebauungsplan Mechtersen Nr. 4 „Mechtersen Mitte“

Änderung und Erweiterung mit örtlicher Bauvorschrift

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Mechtersen hat in seiner Sitzung am 20.8.2024 den Entwurf des Bebauungsplanes Mechtersen Nr. 4 „Mechtersen Mitte“, 3. Änderung und Erweiterung mit örtlicher Bauvorschrift gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.

Ziel der Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes ist die Ausweisung von Mischgebietsflächen und Grünflächen, um eine Nachverdichtung in dem Bereich und eine zukunftsgerichtete Entwicklung des ortsansässigen Zimmereibetriebes zu ermöglichen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Mechtersen Nr. 4 „Mechtersen Mitte“, 3. Änderung und Erweiterung mit örtlicher Bauvorschrift ist auf dem beigefügten Lageplan mit einer durchgezogenen schwarzen Linie gekennzeichnet. Das Gebiet befindet sich im südwestlichen Bereich von Mechtersen und liegt südlich der Straße „Einemhofer Weg“.

Der gebilligte Entwurf des Bebauungsplanes Mechtersen Nr. 4 „Mechtersen Mitte“, 3. Änderung und Erweiterung mit örtlicher Bauvorschrift sowie die Begründung mit Umweltbericht und diese Bekanntmachung werden gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit von

Freitag, dem 30.8.2024 bis Montag, dem 30.9.2024

hier sowie auf bardowick.de veröffentlicht und liegen in dieser Zeit parallel
bei der Samtgemeinde Bardowick und der Gemeinde Mechtersen, Schulstraße 12, Zimmer E.22, 21357 Bardowick, während der allgemeinen Sprechzeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 15.00 Uhr bis 18.30 Uhr und nach vorheriger Terminvereinbarung im Gemeindebüro, Im Kirchfelde 2, 21358 Mechtersen öffentlich aus. Eine persönliche Einsicht kann auch nach vorheriger Terminabsprache (Tel.: 04131 / 1201-312) ermöglicht werden.

Bebauungsplan Nr. 4 „Mechtersen Mitte“

3. Änderung und Erweiterung mit örtlicher Bauvorschrift

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Mechtersen hat in seiner Sitzung am 8.9.2022 beschlossen, den Bebauungsplan Mechtersen Nr. 4 „Mechtersen Mitte“, 3. Änderung und Erweiterung mit örtlicher Bauvorschrift aufzustellen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Mechtersen Nr. 4 „Mechtersen Mite“, 3. Änderung und Erweiterung mit örtlicher Bauvorschrift ist auf dem beigefügten Lageplan mit einer durchgezogenen
schwarzen Linie gekennzeichnet. Das Gebiet befindet sich in südwestlichen Bereich von Mechtersen und liegt südlich der Straße „Einemhofer Weg“. Ziel der Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes ist die Ausweisung von Mischgebietsflächen und Grünflächen, um eine Nachverdichtung und zukunftsgerichtete Entwicklungsperspektiven des ortsansassigen Zimmereibetriebes zu ermöglichen.

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Bebauungsplan Mechtersen Nr. 4.3 „Mechtersen Mitte“

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Mechtersen hat in seiner Sitzung am
8.9.2022 beschlossen, den Bebauungsplan Mechtersen Nr. 4.3 „Mechtersen Mitte“, 3. Änderung und Erweiterung mit örtlicher Bauvorschrift aufzustellen.

Ziel der Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes ist die Ausweisung von
Mischgebietsflächen und Grünflächen, um eine Nachverdichtung und
zukunftsgerichtete Entwicklungsperspektiven des ortsansässigen Zimmereibetriebes
zu ermöglichen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Mechtersen Nr. 4.3 ,“Mechtersen Mitte“, Änderung und Erweiterung mit örtlicher Bauvorschrift ist auf dem beigefügten
Lageplan mit einer durchgezogenen schwarzen Line gekennzeichnet. Das Gebiet
befindet sich im südwestlichen Bereich von Mechtersen und liegt südlich der Straße
„Einemhofer Weg“.

Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB bekannt gemacht.

Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Mechtersen-Mitte“

hier: 2. erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 214 Abs. 4 BauGB in Verbindung mit § 4 a Abs. 3 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB

Auf der Grundlage der vom Gemeinderat gefassten Entwurfsfassung hat der Verwaltungsausschuss am 14. Mai 2018 beschlossen, den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Mechtersen-Mitte“ einschließlich der Begründung gemäß § 214 Abs. 4 BauGB und § 4 a Abs. 3 in Verbindung mit § 13 a Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Der Öffentlichkeit sowie den durch die Planung berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird erneut Gelegenheit zur Stellungnahme gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB gegeben.

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2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Mechtersen-Mitte“

Der Rat der Gemeinde Mechtersen hat in seiner Sitzung am 08.03.2018 gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Mechtersen-Mitte“ und Begründung als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist nachstehend zeichnerisch beschrieben. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Mechtersen-Mitte“ und nebst Begründung kann im Gemeindebüro Mechtersen, Im Kirchfelde 2, während der Dienstzeiten eingesehen werden. Über den Inhalt des Planes und der Begründung wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

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