Der Rat der Gemeinde Mechtersen hat in seiner Sitzung am 08.03.2018 gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Mechtersen-Mitte“ und Begründung als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist nachstehend zeichnerisch beschrieben. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Mechtersen-Mitte“ und nebst Begründung kann im Gemeindebüro Mechtersen, Im Kirchfelde 2, während der Dienstzeiten eingesehen werden. Über den Inhalt des Planes und der Begründung wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

Hinweis: Der rechtskräftige Bebauungsplan kann auch unter www.mechtersen.de eingesehen werden. Gleichzeitig wird
1. gemäß § 44 Abs. 5 BauGB und
2. gemäß § 215 Abs. 2 BauGB

auf Folgendes hingewiesen:
1) Eine Entschädigung wegen dieses Bebauungsplanes kann der Entschädigungsberechtigte gemäß § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche kann der Berechtigte dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in § 44 Abs. 3 Satz 1 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile

2) Unbeachtlich werden:

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,
  3. eine nach § 214 Abs. 2 a BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und
  4. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde Mechtersen unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.


Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Lüneburg tritt die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Mechtersen-Mitte“ in Kraft.
Mechtersen, den 29.03.2018
Uwe Luhmann
Der Bürgermeister