Allgemeinverfügung Christi Himmelfahrt – Barumer See

Allgemeinverfügung der Samtgemeinde Bardowick

Eingeschränkte Nutzung der öffentlichen und privaten Flächen am Barmer See in der Zeit vom 28. Mai 2025, 18:00 Uhr bis zum 30. Mai 2025, 06:00 Uhr

Aufgrund des Niedersächsischen Polizei- und
Ordnungsbehördengesetzes (NPOG) in Verbindung mit § 35 Satz 2 des
Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) wird für das Gebiet am Barumer See (siehe
markierte Flächen in der Anlage) für die Zeit vom 28. Mai 2025, 18:00 Uhr bis zum 30. Mai 2025, 06:00 Uhr folgende Allgemeinverfügung erlassen:

  1. Untersagt werden das Befahren sowie das Versammeln auf den in der Anlage markierten Flächen.
  2. Untersagt wird das Betreiben von Radiogeräten o. ä. und die Erzeugung von Lärm, der geeignet ist, die Tierwelt zu beunruhigen.
  3. Es gilt für die markierten Flächen ein striktes Alkoholverbot. Neben dem Alkoholkonsum ist auch das Mitführen alkoholischer Getränke untersagt.

Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen diese Ordnungsverfügung verstößt, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße bis 50.000 € belegt werden.

Öffentlichkeitsbeteilung zum Nahverkehrsplan 2026 – 2030


Ihre Stellungnahme ist gefragt!

Der Landkreis Lüneburg startet die Öffentlichkeitsbeteiligung für die Aufstellung des neuen Nahverkehrsplans (NVP). Der NVP bildet die Grundlage für die Genehmigung und die Weiterentwicklung des ÖPNV im Landkreis Lüneburg. Zum aktuellen Entwurf des NVP können Bürgerinnen und Bürger Stellung nehmen. Diese können vom: 04. April 2025 bis zum 06. Juni 2025 über die Website des Landkreises eingereicht werden. 

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Mien Huus verschönern?

Und ob! Mit Fördermitteln aus der Dorfentwicklung

Beratungsangebot für private Vorhaben

Im Rahmen der Dorfentwicklung Bardowick-West können sich Interessierte aus den Ortschaften Mechtersen, Radbruch und Vögelsen für eine individuelle Beratung zu Bauvorhaben und Fördermöglichkeiten im Rahmen der Dorfentwicklung anmelden. Die persönlichen Vorortberatungen erfolgen am 28.04.2025 durch Vertreter des Amtes für regionale Landesentwicklung Lüneburg (ArL), dem Planungsbüro Patt und einem Vertreter der Verwaltung in den Dörfern.

Anmeldung mit dem Formular der Dorfregion Bardowick West: Rubrik Private Förderung
Abgabe: bei der Samtgemeindeverwaltung, Frau Stache bis zum 31.03.2025

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Planfeststellungsverfahren

 für den Neubau und den Betrieb der 380-kV-Ostniedersachsenleitung, BBPlG-Vorhaben Nr. 58, Abschnitt Süd: Stadorf – Wahle

Die Planunterlagen werden in der Zeit vom 08.04.2025 bis zum (einschließllich) 07.05.2025 unter dem Titel „380-kV-Ostniedersachsenleitung, Abschnitt Süd: Stadorf – Wahle“ auf der Internetseite der NLStBV zur allgemeinen Einsicht veröffentlicht. Die Auslegung der Unterlagen wird gemäß 43a S. 2 EnWG durch Veöffentlichung im Internet bewirkt.

Änderung des Flächennutzungsplan – Vögelsen

45. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Bardowick,
Teilplan Vögelsen

Die Öffentlichkeit kann sich gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit von
Montag, den 3.3.2025 bis Freitag, den 4.4.2025 bei der Samtgemeinde Bardowick sowie bei der Gemeinde Vögelsen zu den Sprechzeiten über den Inhalt, die allgemeinen Ziele und Zwecke, sich wesentlich unterscheidende Lösungen sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Hierbei besteht auch Gelegenheit zur Äußerung zu den bisher erstellten Planunterlagen sowie zu einer Erörterung der Planung.

Wahlbekanntmachung

Am 23.02.2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Die Wahl dauert von 08.00 bis 18.00 Uhr. Die Samtgemeinde Bardowick ist in 16 Wahlbezirke eingeteilt. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 12.01.2025 bis 02.02.2025 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.