Allgemeinverfügung – Verbot des Abbrennens von pyrotechnischen Gegenständen

Allgemeinverfügung der Samtgemeinde Bardowick -Verbot des Abbrennens von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 (Feuerwerkskörper) in ausgewählten Bereichen der Samtgemeinde Bardowick auch in der Zeit vom 31.12.2024 bis zum 01.01.2025-

Aufgrund der §§ 1, 2 und 11 des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes in Verbindung mit § 35 S. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz wird für das Gebiet der Samtgemeinde Bardowick in der Zeit vom 31.12.2024 bis 01.01.2025 folgende Allgemeinverfügung erlassen:

  1. Untersagt wird das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 im Umkreis von 100 m von stroh- oder reetgedeckten Häusern.
  2. Untersagt wird das Abschießen von Leuchtraketen im Umkreis von 200 m von stroh- oder reetgedeckten Häusern.
  3. Die sofortige Vollziehung wird angeordnet.

Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen diese Ordnungsverfügung verstößt, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße belegt werden.

Bebauungsplan Mechtersen Nr. 4 „Mechtersen Mitte“

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Mechtersen Nr. 4 „Mechtersen Mitte“, 3. Änderung und Erweiterung mit örtlicher Bauvorschrift. Ziel der Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes ist die Ausweisung von Mischgebietsflächen und Grünflächen, um eine Nachverdichtung in dem Bereich und eine zukunftsgerichtete Entwicklung des ortsansässigen Zimmereibetriebes zu ermöglichen. (Fristen zur Auslegung)

Bebauungsplan Mechtersen Nr. 4 „Mechtersen Mitte“

Änderung und Erweiterung mit örtlicher Bauvorschrift

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Mechtersen hat in seiner Sitzung am 20.8.2024 den Entwurf des Bebauungsplanes Mechtersen Nr. 4 „Mechtersen Mitte“, 3. Änderung und Erweiterung mit örtlicher Bauvorschrift gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.

Ziel der Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes ist die Ausweisung von Mischgebietsflächen und Grünflächen, um eine Nachverdichtung in dem Bereich und eine zukunftsgerichtete Entwicklung des ortsansässigen Zimmereibetriebes zu ermöglichen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Mechtersen Nr. 4 „Mechtersen Mitte“, 3. Änderung und Erweiterung mit örtlicher Bauvorschrift ist auf dem beigefügten Lageplan mit einer durchgezogenen schwarzen Linie gekennzeichnet. Das Gebiet befindet sich im südwestlichen Bereich von Mechtersen und liegt südlich der Straße „Einemhofer Weg“.

Der gebilligte Entwurf des Bebauungsplanes Mechtersen Nr. 4 „Mechtersen Mitte“, 3. Änderung und Erweiterung mit örtlicher Bauvorschrift sowie die Begründung mit Umweltbericht und diese Bekanntmachung werden gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit von

Freitag, dem 30.8.2024 bis Montag, dem 30.9.2024

hier sowie auf bardowick.de veröffentlicht und liegen in dieser Zeit parallel
bei der Samtgemeinde Bardowick und der Gemeinde Mechtersen, Schulstraße 12, Zimmer E.22, 21357 Bardowick, während der allgemeinen Sprechzeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 15.00 Uhr bis 18.30 Uhr und nach vorheriger Terminvereinbarung im Gemeindebüro, Im Kirchfelde 2, 21358 Mechtersen öffentlich aus. Eine persönliche Einsicht kann auch nach vorheriger Terminabsprache (Tel.: 04131 / 1201-312) ermöglicht werden.