Eingeschränkte Nutzung Barumer See

Allgemeinverfügung der Samtgemeinde Bardowick an Christi Himmelfahrt – Barumer See

Eingeschränkte Nutzung der öffentlichen und privaten Flächen am Barmer See in der Zeit vom 13. Mai 2025, 18:00 Uhr bis zum 15. Mai 2025, 06:00 Uhr

Aufgrund der §§ 1, 2 und 11des Niedersächsischen Polizei- und
Ordnungsbehördengesetzes (NPOG) in Verbindung mit § 35 Satz 2 des
Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) wird für das Gebiet am Barumer See (siehe
markierte Flächen in der Anlage) für die Zeit vom 13. Mai 2025, 18:00 Uhr bis zum 15. Mai 2025, 06:00 Uhr folgende Allgemeinverfügung erlassen:

  1. Untersagt werden das Befahren sowie das Versammeln auf den in der Anlage markierten Flächen.
  2. Untersagt wird das Betreiben von Radiogeräten o. ä. und die Erzeugung von Lärm, der geeignet ist, die Tierwelt zu beunruhigen.
  3. Es gilt für die markierten Flächen ein striktes Alkoholverbot. Neben dem Alkoholkonsum ist auch das Mitführen alkoholischer Getränke untersagt.

Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen diese Ordnungsverfügung verstößt, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße bis 50.000 € belegt werden.

Beteiligungsverfahren Regionales Raumordnungsprogramm

Regionales Raumordnungsprogramm 2025 für den Landkreis Lüneburg
Eingeschränktes Beteiligungsverfahren zum 3. Entwurf

Die Planunterlagen können vom 26. Januar bis einschließlich 18. Februar 2026 auf der SEite des Landkreises eingesehen und heruntergeladen werden. Stellungnahmen zu den Änderungen gegenüber dem zweiten Entwurf können dort ebenfalls bis einschließlich 18. Februar 2026 abgegeben werden.

Eine Einsicht der Unterlagen ist auch beim Landkreis Lüneburg, Auf dem Michaeliskloster 8, 21335 Lüneburg, Gebäude 3, Zimmer 208a, nach Vereinbarung unter Tel. 04131 26-1013 möglich. Weitere Informationen zum Raumordnungsprogramm erhalten Sie auf unserer Internetseite.

    Helfer:innen für Kommunalwahl 2026

    Für die Kommunalwahl am 13. September 2026 werden die Wahlleitung bekannt gegeben sowie sind die in den Gemeinden vertretenen Parteien und Wählergruppen aufgefordert Mitglieder für die Wahlvorstände und Wahlausschuss bis zum 17. Januar 2026 zu benennen.