Die Beschlüsse über die Haushaltssatzungen werden wahrscheinlich nicht rechtzeitig vor dem ersten Zahlungstermin (15.02.2024) gefasst, so dass zunächst die letztjährigen Festsetzungen weiter bestehen bleiben. Bei der Grundsteuer A und B sowie bei der Hundesteuer treten somit gegenüber dem Kalenderjahr 2023 zunächst keine Änderungen ein, so dass auf die Ausfertigung von Jahresbescheiden über die Festsetzung der Grundsteuer und der Hundesteuer für das Haushaltsiahr 2024 verzichtet wird.