Allgemeinverfügung Christi Himmelfahrt – Barumer See

Allgemeinverfügung der Samtgemeinde Bardowick

Eingeschränkte Nutzung der öffentlichen und privaten Flächen am Barmer See in der Zeit vom 28. Mai 2025, 18:00 Uhr bis zum 30. Mai 2025, 06:00 Uhr

Aufgrund des Niedersächsischen Polizei- und
Ordnungsbehördengesetzes (NPOG) in Verbindung mit § 35 Satz 2 des
Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) wird für das Gebiet am Barumer See (siehe
markierte Flächen in der Anlage) für die Zeit vom 28. Mai 2025, 18:00 Uhr bis zum 30. Mai 2025, 06:00 Uhr folgende Allgemeinverfügung erlassen:

  1. Untersagt werden das Befahren sowie das Versammeln auf den in der Anlage markierten Flächen.
  2. Untersagt wird das Betreiben von Radiogeräten o. ä. und die Erzeugung von Lärm, der geeignet ist, die Tierwelt zu beunruhigen.
  3. Es gilt für die markierten Flächen ein striktes Alkoholverbot. Neben dem Alkoholkonsum ist auch das Mitführen alkoholischer Getränke untersagt.

Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen diese Ordnungsverfügung verstößt, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße bis 50.000 € belegt werden.

Öffentlichkeitsbeteilung zum Nahverkehrsplan 2026 – 2030


Ihre Stellungnahme ist gefragt!

Der Landkreis Lüneburg startet die Öffentlichkeitsbeteiligung für die Aufstellung des neuen Nahverkehrsplans (NVP). Der NVP bildet die Grundlage für die Genehmigung und die Weiterentwicklung des ÖPNV im Landkreis Lüneburg. Zum aktuellen Entwurf des NVP können Bürgerinnen und Bürger Stellung nehmen. Diese können vom: 04. April 2025 bis zum 06. Juni 2025 über die Website des Landkreises eingereicht werden. 

Raumverträglichkeitsprüfung

Das Protokoll und die Präsentationsfolien des Erörterungstermins der Raumverträglichkeitsprüfung vom 07.05.2024 für die Errichtung der 380 kV-Leitung Ämter Büchen/Breitenfelde/Schwarzenbek-Land – Lüneburg/Samtgemeinde Gellersen /Samtgemeinde Ilmenau – Stadorf – Wahle (BBPlG-Vorhaben Nr. 58), Abschnitt Landesgrenze SH/NI (östlich von Geesthacht) – Lüneburg – südlich Kolkhagen einschließlich eines neuen Umspannwerks (UW) im Bereich der Stadt Lüneburg / Samtgemeinde Gellersen / Samtgemeinde Ilmenau (Ostniedersachsenleitung, Abschnitt Nord – Teilabschnitt) für die Errichtung der 380 kV-Leitung stehen auf der Seite des ArL Lüneburg zur Verfügung.

Briefwahl – Infoveranstaltung für Senior:innen

Am 09.06.2024 findet die Wahl zum Europäischen Parlament statt. Als Wähler:in haben Sie die Möglichkeit Ihre Stimme am Wahltag im Wahlbüro Ihrer Gemeinde abzugeben oder im Vorwege per Briefwahl zu wählen. Die Briefwahlunterlagen erhalten Sie voraussichtlich ab Mitte April in der Samtgemeindeverwaltung.

Am 13.05.2024 findet um 15.00 Uhr eine Infoveranstaltung bei Kaffee und Kuchen zum Thema Briefwahl im Bewiker Huus statt, die sich an Seniorinnen und Senioren richtet.

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Briefwahl – Infoveranstaltung für Erstwähler:innen

Am 09.06.2024 findet die Wahl zum Europäischen Parlament statt. Als Wähler:in habt ihr die Möglichkeit eure Stimme am Wahltag im Wahlbüro eurer Gemeinde abzugeben oder im Vorwege per Briefwahl zu wählen. Die Briefwahlunterlagen erhaltet ihr voraussichtlich ab Mitte April in der Samtgemeindeverwaltung.

Am 15.05.2024 findet um 17.00 Uhr eine Infoveranstaltung bei Kaltgetränken und einem Snack zum Thema Briefwahl im Bewiker Huus statt, die sich an Erstwähler:innen richtet.

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Allgemeinverfügung – Verbot des Abbrennens von pyrotechnischen Gegenständen

Allgemeinverfügung der Samtgemeinde Bardowick -Verbot des Abbrennens von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 (Feuerwerkskörper) in ausgewählten Bereichen der Samtgemeinde Bardowick auch in der Zeit vom 31.12.2023 bis zum 01.01.2024-

Aufgrund der §§ 2 und 11 des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes in Verbindung mit § 35 S. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz wird für das Gebiet der Samtgemeinde Bardowick in der Zeit vom 31.12.2023 bis 01.01.2024 folgende Allgemeinverfügung erlassen:

  1. Untersagt wird das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 im Umkreis von 100 m von stroh- oder reetgedeckten Häusern.
  2. Untersagt wird das Abschießen von Leuchtraketen im Umkreis von 200 m von stroh- oder reetgedeckten Häusern.
  3. Die sofortige Vollziehung wird angeordnet.

Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen diese Ordnungsverfügung verstößt, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße bis 50.000,00 € belegt werden.