Grundsteuer und Hundesteuer für 2024

Die Beschlüsse über die Haushaltssatzungen werden wahrscheinlich nicht rechtzeitig vor dem ersten Zahlungstermin (15.02.2024) gefasst, so dass zunächst die letztjährigen Festsetzungen weiter bestehen bleiben. Bei der Grundsteuer A und B sowie bei der Hundesteuer treten somit gegenüber dem Kalenderjahr 2023 zunächst keine Änderungen ein, so dass auf die Ausfertigung von Jahresbescheiden über die Festsetzung der Grundsteuer und der Hundesteuer für das Haushaltsiahr 2024 verzichtet wird.

Beteiligungsverfahren zur Raumverträglichkeitsprüfung (RVP)

Raumverträglichkeitsprüfung für die Errichtung der 380 kV-Freileitung „Ostniedersachsenleitung“, Teilabschnitt Landesgrenze SH/NI (östlich von Geesthacht) – Lüneburg – südlich Kolkhagen, einschließlich des Neubaus eines Umspannwerks im Bereich der Stadt Lüneburg/Samtgemeinde Gellersen/Samtgemeinde Ilmenau

Hier: Raumverträglichkeitsprüfung gemäß § 15 Raumordnungsgesetz (ROG) und § 10 Niedersächsisches Raumordnungsgesetz (NROG)  – Beteiligung der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen.

Alle Unterlagen des ArL (Amt für Regionale Landesentwicklung Lüneburg)

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Bebauungsplan Nr. 4 „Mechtersen Mitte“

3. Änderung und Erweiterung mit örtlicher Bauvorschrift

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Mechtersen hat in seiner Sitzung am 8.9.2022 beschlossen, den Bebauungsplan Mechtersen Nr. 4 „Mechtersen Mitte“, 3. Änderung und Erweiterung mit örtlicher Bauvorschrift aufzustellen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Mechtersen Nr. 4 „Mechtersen Mite“, 3. Änderung und Erweiterung mit örtlicher Bauvorschrift ist auf dem beigefügten Lageplan mit einer durchgezogenen
schwarzen Linie gekennzeichnet. Das Gebiet befindet sich in südwestlichen Bereich von Mechtersen und liegt südlich der Straße „Einemhofer Weg“. Ziel der Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes ist die Ausweisung von Mischgebietsflächen und Grünflächen, um eine Nachverdichtung und zukunftsgerichtete Entwicklungsperspektiven des ortsansassigen Zimmereibetriebes zu ermöglichen.

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Bebauungsplan Mechtersen Nr. 4.3 „Mechtersen Mitte“

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Mechtersen hat in seiner Sitzung am
8.9.2022 beschlossen, den Bebauungsplan Mechtersen Nr. 4.3 „Mechtersen Mitte“, 3. Änderung und Erweiterung mit örtlicher Bauvorschrift aufzustellen.

Ziel der Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes ist die Ausweisung von
Mischgebietsflächen und Grünflächen, um eine Nachverdichtung und
zukunftsgerichtete Entwicklungsperspektiven des ortsansässigen Zimmereibetriebes
zu ermöglichen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Mechtersen Nr. 4.3 ,“Mechtersen Mitte“, Änderung und Erweiterung mit örtlicher Bauvorschrift ist auf dem beigefügten
Lageplan mit einer durchgezogenen schwarzen Line gekennzeichnet. Das Gebiet
befindet sich im südwestlichen Bereich von Mechtersen und liegt südlich der Straße
„Einemhofer Weg“.

Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB bekannt gemacht.