Allgemeinverfügung – Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen

Allgemeinverfügung der Samtgemeinde Bardowick
-Verbot des Abbrennens von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse II
(Feuerwerkskörper) in ausgewählten Bereichen der Samtgemeinde Bardowick auch
in der Zeit vom 31.12.2022 bis zum 01.01.2023-

Aufgrund der §§1, 2 und 11 des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes in Verbindung mit § 35 S. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz wird
für das Gebiet der Samtgemeinde Bardowick in der Zeit vom 31.12.2022 bis 01.01.2023
folgende Allgemeinverfügung erlassen:
1. Untersagt wird das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der
Klasse I im Umkreis von 100 m von stroh- oder reetgedeckten Häusern.
2. Untersagt wird das Abschießen von Leuchtraketen im Umkreis von 200 m von
stroh- oder reetgedeckten Häusern.
3. Die sofortige Vollziehung wird angeordnet.

Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen diese Ordnungsverfügung verstößt, handelt
ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße bis 50.000,00 € belegt werden.

Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung

Anordnung der Aufstallung von Geflügel zum Schutz gegen die Geflügelpest

Zur Vermeidung der Einschleppung oder Verschleppung der Geflügelpest durch Wildvögel ordne ich [Landkreis Lüneburg, der Landrat) ]Folgendes an:

Sämtliches im Landkreis Lüneburg gehaltenes Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) ist ab dem 16.01.2022 ausschließlich in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss, zu halten.

Die sofortige Vollziehung dieser Maßnahme ordne ich im öffentlichen Interesse an.

Diese Allgemeinverfügung tritt am 16.01.2022 in Kraft und gilt bis zu ihrer Aufhebung. Meine Allgemein- verfügung vom 17.12.2021 (Teilaufstallung) wird zum 16.01.2022 aufgehoben. Meine Allgemeinverfü- gung vom 27.12.2021 (Überwachungszone) bleibt unberührt.

Die Allgemeinverfügung mit Begründung kann hier herunter geladen werden: