Anordnung der Aufstallung von Geflügel zum Schutz gegen die Geflügelpest

Zur Vermeidung der Einschleppung oder Verschleppung der Geflügelpest durch Wildvögel ordne ich [Landkreis Lüneburg, der Landrat) ]Folgendes an:

Sämtliches im Landkreis Lüneburg gehaltenes Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) ist ab dem 16.01.2022 ausschließlich in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss, zu halten.

Die sofortige Vollziehung dieser Maßnahme ordne ich im öffentlichen Interesse an.

Diese Allgemeinverfügung tritt am 16.01.2022 in Kraft und gilt bis zu ihrer Aufhebung. Meine Allgemein- verfügung vom 17.12.2021 (Teilaufstallung) wird zum 16.01.2022 aufgehoben. Meine Allgemeinverfü- gung vom 27.12.2021 (Überwachungszone) bleibt unberührt.

Die Allgemeinverfügung mit Begründung kann hier herunter geladen werden: