Änderung des Flächennutzungsplan

52. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Bardowick,
Teilplan Vögelsen

Der Samtgemeindeausschuss hat in seiner Sitzung am 13.04.2026 den Entwurf der 52.
Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilplan Vögelsen, gebilligt und die öffentliche
Auslegung beschlossen.

Der gebilligte Entwurf der 52. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilplan Vögelsen, sowie die Begründung mit Umweltbericht, die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und diese Bekanntmachung werden gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit von Mittwoch, dem 03.06.2026 bis Freitag, dem 03.07.2026 auf www.bardowick.de veröffentlicht und liegen in dieser Zeit parallel
bei der Samtgemeinde Bardowick, Schulstraße 12, Zimmer E.23, 21357 Bardowick,
während der allgemeinen Sprechzeiten Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 15.00 bis 18.30 Uhr sowie bei der Gemeinde Vögelsen, Lüneburger Straße 8, 21360 Vögelsen, während der Sekretariats-Öffnungszeiten (Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 15.30 bis 18.30 Uhr) öffentlich aus. Eine persönliche Einsicht kann auch nach vorheriger Terminabsprache (Samtgemeinde Bardowick, Tel.: 04131 / 1201-311) ermöglicht werden.

Änderung Flächennutzungsplan

43. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Bardowick Teilplan Radbruch

Die Öffentlichkeit kann sich gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit von
Montag, dem 15.12.2025 bis Freitag, dem 23.01.2026 auf der Seite der Samtgemeinde Bardowick eingesehen werden, sowie bei der Samtgemeinde Bardowick (Zimmer E.23) während der Sprechzeiten. Die Unterlagen sind parallel dienstags von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr und donnerstags von 10.00 Uhr bis 13.00 Uhr bei der Gemeinde Radbruch, Dorfmitte 12, 21449 Radbruch einsehbar.

Änderung des Flächennutzungsplanes – Vögelsen

52. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Bardowick,
Teilplan Vögelsen

Die Öffentlichkeit kann sich gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit von
Montag, den 30.06.2025 bis Freitag, den 15.08.2025 bei der Samtgemeinde Bardowick sowie bei der Gemeinde Vögelsen zu den Sprechzeiten über den Inhalt, die allgemeinen Ziele und Zwecke, sich wesentlich unterscheidende Lösungen sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Hierbei besteht auch Gelegenheit zur Äußerung zu den bisher erstellten Planunterlagen sowie zu einer Erörterung der Planung.

Änderung des Flächennutzungsplan – Vögelsen

45. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Bardowick,
Teilplan Vögelsen

Die Öffentlichkeit kann sich gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit von
Montag, den 3.3.2025 bis Freitag, den 4.4.2025 bei der Samtgemeinde Bardowick sowie bei der Gemeinde Vögelsen zu den Sprechzeiten über den Inhalt, die allgemeinen Ziele und Zwecke, sich wesentlich unterscheidende Lösungen sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Hierbei besteht auch Gelegenheit zur Äußerung zu den bisher erstellten Planunterlagen sowie zu einer Erörterung der Planung.