43. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Bardowick,
Teilplan Radbruch
Der Samtgemeindeausschuss hat in seiner Sitzung am 22.06.2026 den Entwurf der 43.
Anderung des Flächennutzungsplanes, Teilplan Radbruch, gebilligt und die öffentliche
Auslegung beschlossen.
Der Geltungsbereich der 43. Änderung des F-Planes, Teilplan Radbruch umfasst
verschiedene Flächen, die auf dem nebenstehenden Lageplan mit einer durchgezogenen
schwarzen Linie gekennzeichnet sind:
- Fläche A: Änderung von Grünfläche in Wohnbaufläche (nördlich „Peerort“, östlich „P & R Platz“, westlich des Sport- und Bürgerparks, südlich der Eisenbahnstrecke)
- Fläche B: Änderung Grünfläche: Zweckbestimmung Sportplatz, Spielplatz, Bolzplatz in Wohnbauflächen, Flächen für Gemeinbedarf: Schule , Mischbauflächen und Grünflächen (nördlich der K 42 „Bardowicker Straße“, östlich der Straße „An der Roddau“, westlich der „Roddau“ und südlich des Neubaugebiets Nr. 20 „Hofkoppeln II“)
- Fläche C: Berichtigung des Flächennutzungsplanes, Ubernahme der Festsetzungen des Bebauungsplans Radbruch Nr. 18 „Forstkoppeln“, Ausweisung von Grünflächen (westlich und östlich des „Viehdüpegrabens“).
Der gebilligte Entwurf der 43. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilplan Radbruch,
sowie die Begründung mit Umweltbericht, verschiedene Gutachten und Untersuchungen, die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und diese Bekanntmachung werden gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit von Dienstag, dem 07.07.2026 bis Freitag, dem 14.08.2026 unte bardowick.de veröffentlicht und liegen in dieser Zeit zudem bei der Samtgemeinde Bardowick, Schulstraße 12, Zimmer E.23, 21357 Bardowick, während der allgemeinen Sprechzeiten Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 15.00 bis 18.30 Uhr öffentlich aus. Eine persönliche Einsicht kann auch nach vorheriger Terminabsprache (Samtgemeinde Bardowick, Tel.: 04131 / 1201-311) ermöglicht werden.
