Ostniedersachsenleitung

Liebe Bürgerinnen und Bürger,
wir kommen wieder in Ihre Region und laden Sie herzlich ein, sich auf unserer
Infotour über das Energiewendeprojekt Ostniedersachsenleitung zu informieren.
Was erwartet Sie? Informationsstände mit anschaulichen Materialien und Visualisierungen

  • Montag, 17.02.2025 – 14:00-19:00 Uhr Marschachter Hof, Elbuferstraße 113, 21436 Marschacht
  • Dienstag, 18.02.2025 – 14:00-19:00 Uhr Gasthaus Sasse, Bardowicker Straße 19, 21449 Radbruch
  • Mittwoch, 19.02.2025 – 14:00-19:00 Uhr Gasthaus Zum unteren Krug, Hauptstraße 42, 29574 Ebstorf
  • Donnerstag, 20.02.2025 – 14:00-19:00 Uhr Gasthaus Kruse, Im Dorfe 6, 21409 Embsen OT Oerzen
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Neugestaltung der Grillkuhle Mechtersen zum Dorftreffpunkt

Die Grillkuhle Mechtersen ist vielen bekannt als Austragungsort für das jährliche Mechterser Osterfeuer. Tagelang ist die Dorfjugend Mechtersen dann im Einsatz, um die Grillkuhle für das Event herzurichten. Den Rest des Jahres liegt der eigentlich schöne und idyllische Platz dann brach und wird nicht benutzt. Brennnesseln wachsen, Gestrüpp wuchert und die Fläche vor der Schutzhütte ist matschig und unzugänglich.

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Allgemeinverfügung – Verbot des Abbrennens von pyrotechnischen Gegenständen

Allgemeinverfügung der Samtgemeinde Bardowick -Verbot des Abbrennens von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 (Feuerwerkskörper) in ausgewählten Bereichen der Samtgemeinde Bardowick auch in der Zeit vom 31.12.2024 bis zum 01.01.2025-

Aufgrund der §§ 1, 2 und 11 des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes in Verbindung mit § 35 S. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz wird für das Gebiet der Samtgemeinde Bardowick in der Zeit vom 31.12.2024 bis 01.01.2025 folgende Allgemeinverfügung erlassen:

  1. Untersagt wird das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 im Umkreis von 100 m von stroh- oder reetgedeckten Häusern.
  2. Untersagt wird das Abschießen von Leuchtraketen im Umkreis von 200 m von stroh- oder reetgedeckten Häusern.
  3. Die sofortige Vollziehung wird angeordnet.

Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen diese Ordnungsverfügung verstößt, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße belegt werden.