Allgemeinverfügung der Samtgemeinde Bardowick

Eingeschränkte Nutzung der öffentlichen und privaten Flächen am Barmer See in der Zeit vom 17. Mai 2023, 18:00 Uhr bis zum 19. Mai 2023, 06:00 Uhr

Aufgrund der § 2 und 1 1 des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (NPOG) Verbindung mit § 35 Satz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) wird für das Gebiet am Barumer See (siehe markierte Flächen in der Anlage) für die Zeit vom 17. Mai 2023, 18:00 Uhr bis zum 19. Mai 2023, 06:00 Uhr folgende Allgemeinverfügung erlassen:

  1. Untersagt werden das Befahren sowie das Versammeln auf den in der Anlage markierten Flächen.
  2. Untersagt wird das Betreiben von Radiogeräten o. ä. und die Erzeugung von Lärm, der geeignet ist, die Tierwelt zu beunruhigen.
  3. Es gilt für die markierten Flächen ein striktes Alkoholverbot. Neben dem Alkoholkonsum ist auch das Mitführen alkoholischer Getränke untersagt.

Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen diese Ordnungsverfügung verstößt, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße bis 50.000 € belegt werden.