3. Änderung und Erweiterung mit örtlicher Bauvorschrift
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Mechtersen hat in seiner Sitzung am 8.9.2022 beschlossen, den Bebauungsplan Mechtersen Nr. 4 „Mechtersen Mitte“, 3. Änderung und Erweiterung mit örtlicher Bauvorschrift aufzustellen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Mechtersen Nr. 4 „Mechtersen Mite“, 3. Änderung und Erweiterung mit örtlicher Bauvorschrift ist auf dem beigefügten Lageplan mit einer durchgezogenen
schwarzen Linie gekennzeichnet. Das Gebiet befindet sich in südwestlichen Bereich von Mechtersen und liegt südlich der Straße „Einemhofer Weg“. Ziel der Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes ist die Ausweisung von Mischgebietsflächen und Grünflächen, um eine Nachverdichtung und zukunftsgerichtete Entwicklungsperspektiven des ortsansassigen Zimmereibetriebes zu ermöglichen.
Die Öffentlichkeit kann sich gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit von Dienstag, den 02.01.2024 bis Freitag, den 02.02.2024 im Internet sowie bei der Gemeinde Mechtersen, Schulstraße 12, Zimmer E.23, 21357 Bardowick, während der allgemeinen Sprechzeiten (Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 15.00 Uhr bis 18.30 Uhr) und nach vorheriger Terminvereinbarung im Gemeindebüro Mechtersen, Im Kirchfelde 2, 21358 Mechtersen, über den Inhalt, der allgemeinen Ziele und Zwecke, sich wesentlich unterscheidende Lösungen sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Hierbei besteht auch Gelegenheit zur Äußerung zu den bisher erstellten Planunterlagen sowie zu einer Erörterung der Planung.