Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung

Anordnung der Aufstallung von Geflügel zum Schutz gegen die Geflügelpest

Zur Vermeidung der Einschleppung oder Verschleppung der Geflügelpest durch Wildvögel ordne ich [Landkreis Lüneburg, der Landrat) ]Folgendes an:

Sämtliches im Landkreis Lüneburg gehaltenes Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) ist ab dem 16.01.2022 ausschließlich in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss, zu halten.

Die sofortige Vollziehung dieser Maßnahme ordne ich im öffentlichen Interesse an.

Diese Allgemeinverfügung tritt am 16.01.2022 in Kraft und gilt bis zu ihrer Aufhebung. Meine Allgemein- verfügung vom 17.12.2021 (Teilaufstallung) wird zum 16.01.2022 aufgehoben. Meine Allgemeinverfü- gung vom 27.12.2021 (Überwachungszone) bleibt unberührt.

Die Allgemeinverfügung mit Begründung kann hier herunter geladen werden:

Bausteine mit Kinder

Erzieher*in gesucht

Die Gemeinde Mechtersen sucht für den Kindergarten   „Die Dorfspatzen“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt
                            1 Erzieher*in Teilzeit für die  
Vor- und Nachmittagsbetreuung
Sie erwartet

  • ein kleiner Kindergartenbetrieb mit einer Gruppe von 3 bis 6 Jahren
  • ein starkes und motiviertes Team mit einer angenehmen familären Atmosphäre
  • die Möglichkeiten der Fortbildungen

Wir erwarten von Ihnen

  • eine abgeschlossene Erzieher-/Erzieherinnen-Ausbildung
  • Teamfähigkeit und Selbständigkeit
  • Freude und Einfühlungsvermögen im Umgang mit Kindern

Die Eingruppierung erfolgt entsprechend den tariflichen Bedingungen.
Ihre aussagekräftige Bewerbung senden Sie bitte bis zum 31.08.2021 an die
Gemeinde Mechtersen, Der Bürgermeister, Im Kirchfelde 2, 21358 Mechtersen, oder online an info@mechtersen.de
Telefonische Auskünfte erteilt der Bürgermeister, Herr Uwe Luhmann, unter der Telefon-Nr. 0176 99816521.

Corona – Dezemberhilfe für Unternehmen kann beantragt werden

Die Dezemberhilfe kann ab sofort online beantragt werden. Die Bundesregierung stellt damit für den bis zum 10.01.2021 verlängerten Novemberlockdown weitere außerordentliche Wirtschaftshilfen für Unternehmen, deren Betrieb aufgrund der zur Bewältigung der Pandemie erforderlichen Maßnahmen temporär geschlossen wird, zur Verfügung. Die Erleichterungen für öffentliche Unternehmen wurden beibehalten. Parallel zu der Dezemberhilfe wurde auch das Überbrückungsgeld III verkündet. Mit dem Überbrückungsgeld III sollen lediglich Fixkosten, die während des Lockdowns weiterhin anfallen, kompensiert werden.

Weitere Informationen
FAQs zu den November-/Dezemberhilfen des BMWi und BMF: https://www.ueberbrueckungshilfe-
unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Dokumente/FAQ/faqlist.html


Infos der NBank: https://www.nbank.de/Blickpunkt/Uebersicht-der-Hilfsprogramme/November-
und-Dezemberhilfe/index.jsp