Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Mechtersen-Mitte“

hier: 2. erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 214 Abs. 4 BauGB in Verbindung mit § 4 a Abs. 3 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB

Auf der Grundlage der vom Gemeinderat gefassten Entwurfsfassung hat der Verwaltungsausschuss am 14. Mai 2018 beschlossen, den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Mechtersen-Mitte“ einschließlich der Begründung gemäß § 214 Abs. 4 BauGB und § 4 a Abs. 3 in Verbindung mit § 13 a Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Der Öffentlichkeit sowie den durch die Planung berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird erneut Gelegenheit zur Stellungnahme gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB gegeben.

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2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Mechtersen-Mitte“

Der Rat der Gemeinde Mechtersen hat in seiner Sitzung am 08.03.2018 gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Mechtersen-Mitte“ und Begründung als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist nachstehend zeichnerisch beschrieben. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Mechtersen-Mitte“ und nebst Begründung kann im Gemeindebüro Mechtersen, Im Kirchfelde 2, während der Dienstzeiten eingesehen werden. Über den Inhalt des Planes und der Begründung wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

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