hier: 2. erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 214 Abs. 4 BauGB in Verbindung mit § 4 a Abs. 3 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB

Auf der Grundlage der vom Gemeinderat gefassten Entwurfsfassung hat der Verwaltungsausschuss am 14. Mai 2018 beschlossen, den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Mechtersen-Mitte“ einschließlich der Begründung gemäß § 214 Abs. 4 BauGB und § 4 a Abs. 3 in Verbindung mit § 13 a Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Der Öffentlichkeit sowie den durch die Planung berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird erneut Gelegenheit zur Stellungnahme gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB gegeben.

Es wird darauf hingewiesen, dass der o.a. Bebauungsplan als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne frühzeitige Beteiligungen und ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird. Der Bereich der 2. Änderung des o.a. Bebauungsplanes ist der folgenden Karte zu entnehmen

Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Mechtersen-Mitte“ einschließlich der Begründung liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus in der Zeit vom 25.06.2018 bis einschließlich 25.07.2018

  • während der Dienststunden im Gemeindebüro, Im Kirchfelde 2, 21358 Mechtersen, (Montag von 18.00 bis 19.00 Uhr) und nach vorheriger Terminabstimmung, Tel. 0176 99816521,
  • sowie parallel bei der Samtgemeinde Bardowick, Schulstraße 12, Zimmer E23, 21357 Bardowick, während der allgemeinen Sprechzeiten Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.30 Uhr

Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 4 Abs. 3 Satz 2 BauGB nur Stellungnahmen zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.  Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a (6) BauGB bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

Mechtersen, den 15.06.2018

Uwe Luhmann
Bürgermeister / Anlage: Planübersicht