Vorranggebiete für Windenergienutzung

Am 28. Juli 2022 wurde das „Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land“ verkündet und tritt am 1. Februar 2023 in Kraft. Durch das Gesetz wird die Vorgabe des Koalitionsvertrags umgesetzt, 2 Prozent der Bundesfläche für die Windenergie an Land vorzusehen. Demnach sollen bis Ende des Jahres 2027 1,4 Prozent und bis Ende 2032 2 Prozent der Bundesfläche für Windenergieanlagen (WEA) ausgewiesen sein.

Im Rahmen der Vorbereitung dieser Ausweisung haben die Länder entsprechende Gebiete für die Windenergienutzung festzulegen. Hierzu hat der Landkreis Lüneburg entsprechende Vorranggebiete erarbeitet. Die Ergebnisse können Sie der beiliegenden Sitzungsvorlage entnehmen. Diese Vorlage befindet sich nun zur Beratung in der Politik.

Bebauungsplan Mechtersen Nr. 4.3 „Mechtersen Mitte“

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Mechtersen hat in seiner Sitzung am
8.9.2022 beschlossen, den Bebauungsplan Mechtersen Nr. 4.3 „Mechtersen Mitte“, 3. Änderung und Erweiterung mit örtlicher Bauvorschrift aufzustellen.

Ziel der Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes ist die Ausweisung von
Mischgebietsflächen und Grünflächen, um eine Nachverdichtung und
zukunftsgerichtete Entwicklungsperspektiven des ortsansässigen Zimmereibetriebes
zu ermöglichen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Mechtersen Nr. 4.3 ,“Mechtersen Mitte“, Änderung und Erweiterung mit örtlicher Bauvorschrift ist auf dem beigefügten
Lageplan mit einer durchgezogenen schwarzen Line gekennzeichnet. Das Gebiet
befindet sich im südwestlichen Bereich von Mechtersen und liegt südlich der Straße
„Einemhofer Weg“.

Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB bekannt gemacht.

Stellungnahme zur 110 kV-Leitung

Raumordnungsverfahren für die 110 kV-Bahnstromleitung, Abzweig Lüneburg BL 524, 4-systemische Anbindung des UW Lüneburg

Gemeinsame Stellungnahme der Samtgemeinde Bardowick und ihrer gemarkungsmäßig betroffenen Mitgliedsgemeinden Mechtersen und Vögelsen

“ … die Samtgemeinde Bardowick und ihre durch einen Neubau der Bahnstromleitung BL 524 auf der Vorzugstrasse V 3 gemarkungsmäßig betroffenen Mitgliedsgemeinden Mechtersen und Vögelsen, sehen für das geplante Vorhaben der DB Energie GmbH, Projektmanagement Hamburg, die zwingende Erfordernis der Durchführung eines Raumordnungsverfahrens.
Die als Vorzugsvariante seitens der Vorhabenträgerin ausgewiesene Trassenvariante 3 (V3), erfüllt nach hiesiger Einschätzung keinesfalls die ganzheitlichen Anforderungen an eine Vorzugstrasse. …“

Die Stellungnahme mit Begründung hier zum Download:

110 kV Bahnstromleitung in Mechtersen?

110-kV-Bahnstromleitung Abzweig Lüneburg BL 524 – 4-systemige Anbindung Unterwerk Lüneburg

Die DB Energie GmbH plant den Ausbau der vorhandenen Bahnstromleitung zur Erhöhung der Versorgungssicherheit der Bahnstrecken Hamburg – Hannover und (mittelbar) Hamburg – Berlin. Zur Beurteilung, ob dafür ein Raumordnungsverfahren durchgeführt werden soll, fand am 14.09.2022 ein sog. Scoping-Termin statt. Die für diesen Termin zur Verfügung gestellten Unterlagen können Sie hier einsehen. 

Die Gemeinde Mechtersen spricht sich ganz klar für die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens aus.