Allgemeinverfügung – Verbot des Abbrennens von pyrotechnischen Gegenständen

Allgemeinverfügung der Samtgemeinde Bardowick -Verbot des Abbrennens von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 (Feuerwerkskörper) in ausgewählten Bereichen der Samtgemeinde Bardowick auch in der Zeit vom 31.12.2023 bis zum 01.01.2024-

Aufgrund der §§ 2 und 11 des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes in Verbindung mit § 35 S. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz wird für das Gebiet der Samtgemeinde Bardowick in der Zeit vom 31.12.2023 bis 01.01.2024 folgende Allgemeinverfügung erlassen:

  1. Untersagt wird das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 im Umkreis von 100 m von stroh- oder reetgedeckten Häusern.
  2. Untersagt wird das Abschießen von Leuchtraketen im Umkreis von 200 m von stroh- oder reetgedeckten Häusern.
  3. Die sofortige Vollziehung wird angeordnet.

Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen diese Ordnungsverfügung verstößt, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße bis 50.000,00 € belegt werden.

Allgemeinverfügung Himmelfahrt Barumer See

Allgemeinverfügung der Samtgemeinde Bardowick

Eingeschränkte Nutzung der öffentlichen und privaten Flächen am Barmer See in der Zeit vom 17. Mai 2023, 18:00 Uhr bis zum 19. Mai 2023, 06:00 Uhr

Aufgrund der § 2 und 1 1 des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (NPOG) Verbindung mit § 35 Satz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) wird für das Gebiet am Barumer See (siehe markierte Flächen in der Anlage) für die Zeit vom 17. Mai 2023, 18:00 Uhr bis zum 19. Mai 2023, 06:00 Uhr folgende Allgemeinverfügung erlassen:

  1. Untersagt werden das Befahren sowie das Versammeln auf den in der Anlage markierten Flächen.
  2. Untersagt wird das Betreiben von Radiogeräten o. ä. und die Erzeugung von Lärm, der geeignet ist, die Tierwelt zu beunruhigen.
  3. Es gilt für die markierten Flächen ein striktes Alkoholverbot. Neben dem Alkoholkonsum ist auch das Mitführen alkoholischer Getränke untersagt.

Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen diese Ordnungsverfügung verstößt, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße bis 50.000 € belegt werden.

Vorranggebiete für Windenergienutzung

Am 28. Juli 2022 wurde das „Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land“ verkündet und tritt am 1. Februar 2023 in Kraft. Durch das Gesetz wird die Vorgabe des Koalitionsvertrags umgesetzt, 2 Prozent der Bundesfläche für die Windenergie an Land vorzusehen. Demnach sollen bis Ende des Jahres 2027 1,4 Prozent und bis Ende 2032 2 Prozent der Bundesfläche für Windenergieanlagen (WEA) ausgewiesen sein.

Im Rahmen der Vorbereitung dieser Ausweisung haben die Länder entsprechende Gebiete für die Windenergienutzung festzulegen. Hierzu hat der Landkreis Lüneburg entsprechende Vorranggebiete erarbeitet. Die Ergebnisse können Sie der beiliegenden Sitzungsvorlage entnehmen. Diese Vorlage befindet sich nun zur Beratung in der Politik.

Stellungnahme zur 110 kV-Leitung

Raumordnungsverfahren für die 110 kV-Bahnstromleitung, Abzweig Lüneburg BL 524, 4-systemische Anbindung des UW Lüneburg

Gemeinsame Stellungnahme der Samtgemeinde Bardowick und ihrer gemarkungsmäßig betroffenen Mitgliedsgemeinden Mechtersen und Vögelsen

“ … die Samtgemeinde Bardowick und ihre durch einen Neubau der Bahnstromleitung BL 524 auf der Vorzugstrasse V 3 gemarkungsmäßig betroffenen Mitgliedsgemeinden Mechtersen und Vögelsen, sehen für das geplante Vorhaben der DB Energie GmbH, Projektmanagement Hamburg, die zwingende Erfordernis der Durchführung eines Raumordnungsverfahrens.
Die als Vorzugsvariante seitens der Vorhabenträgerin ausgewiesene Trassenvariante 3 (V3), erfüllt nach hiesiger Einschätzung keinesfalls die ganzheitlichen Anforderungen an eine Vorzugstrasse. …“

Die Stellungnahme mit Begründung hier zum Download:

110 kV Bahnstromleitung in Mechtersen?

110-kV-Bahnstromleitung Abzweig Lüneburg BL 524 – 4-systemige Anbindung Unterwerk Lüneburg

Die DB Energie GmbH plant den Ausbau der vorhandenen Bahnstromleitung zur Erhöhung der Versorgungssicherheit der Bahnstrecken Hamburg – Hannover und (mittelbar) Hamburg – Berlin. Zur Beurteilung, ob dafür ein Raumordnungsverfahren durchgeführt werden soll, fand am 14.09.2022 ein sog. Scoping-Termin statt. Die für diesen Termin zur Verfügung gestellten Unterlagen können Sie hier einsehen. 

Die Gemeinde Mechtersen spricht sich ganz klar für die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens aus.