Allgemeinverfügung Christi Himmelfahrt – Barumer See

Allgemeinverfügung der Samtgemeinde Bardowick

Eingeschränkte Nutzung der öffentlichen und privaten Flächen am Barmer See in der Zeit vom 28. Mai 2025, 18:00 Uhr bis zum 30. Mai 2025, 06:00 Uhr

Aufgrund des Niedersächsischen Polizei- und
Ordnungsbehördengesetzes (NPOG) in Verbindung mit § 35 Satz 2 des
Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) wird für das Gebiet am Barumer See (siehe
markierte Flächen in der Anlage) für die Zeit vom 28. Mai 2025, 18:00 Uhr bis zum 30. Mai 2025, 06:00 Uhr folgende Allgemeinverfügung erlassen:

  1. Untersagt werden das Befahren sowie das Versammeln auf den in der Anlage markierten Flächen.
  2. Untersagt wird das Betreiben von Radiogeräten o. ä. und die Erzeugung von Lärm, der geeignet ist, die Tierwelt zu beunruhigen.
  3. Es gilt für die markierten Flächen ein striktes Alkoholverbot. Neben dem Alkoholkonsum ist auch das Mitführen alkoholischer Getränke untersagt.

Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen diese Ordnungsverfügung verstößt, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße bis 50.000 € belegt werden.

Öffentlichkeitsbeteilung zum Nahverkehrsplan 2026 – 2030


Ihre Stellungnahme ist gefragt!

Der Landkreis Lüneburg startet die Öffentlichkeitsbeteiligung für die Aufstellung des neuen Nahverkehrsplans (NVP). Der NVP bildet die Grundlage für die Genehmigung und die Weiterentwicklung des ÖPNV im Landkreis Lüneburg. Zum aktuellen Entwurf des NVP können Bürgerinnen und Bürger Stellung nehmen. Diese können vom: 04. April 2025 bis zum 06. Juni 2025 über die Website des Landkreises eingereicht werden. 

Logo MRV mit der region voran

Mien Huus verschönern?

Und ob! Mit Fördermitteln aus der Dorfentwicklung

Beratungsangebot für private Vorhaben

Im Rahmen der Dorfentwicklung Bardowick-West können sich Interessierte aus den Ortschaften Mechtersen, Radbruch und Vögelsen für eine individuelle Beratung zu Bauvorhaben und Fördermöglichkeiten im Rahmen der Dorfentwicklung anmelden. Die persönlichen Vorortberatungen erfolgen am 28.04.2025 durch Vertreter des Amtes für regionale Landesentwicklung Lüneburg (ArL), dem Planungsbüro Patt und einem Vertreter der Verwaltung in den Dörfern.

Anmeldung mit dem Formular der Dorfregion Bardowick West: Rubrik Private Förderung
Abgabe: bei der Samtgemeindeverwaltung, Frau Stache bis zum 31.03.2025

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Planfeststellungsverfahren

 für den Neubau und den Betrieb der 380-kV-Ostniedersachsenleitung, BBPlG-Vorhaben Nr. 58, Abschnitt Süd: Stadorf – Wahle

Die Planunterlagen werden in der Zeit vom 08.04.2025 bis zum (einschließllich) 07.05.2025 unter dem Titel „380-kV-Ostniedersachsenleitung, Abschnitt Süd: Stadorf – Wahle“ auf der Internetseite der NLStBV zur allgemeinen Einsicht veröffentlicht. Die Auslegung der Unterlagen wird gemäß 43a S. 2 EnWG durch Veöffentlichung im Internet bewirkt.

Neugestaltung der Grillkuhle Mechtersen zum Dorftreffpunkt

Die Grillkuhle Mechtersen ist vielen bekannt als Austragungsort für das jährliche Mechterser Osterfeuer. Tagelang ist die Dorfjugend Mechtersen dann im Einsatz, um die Grillkuhle für das Event herzurichten. Den Rest des Jahres liegt der eigentlich schöne und idyllische Platz dann brach und wird nicht benutzt. Brennnesseln wachsen, Gestrüpp wuchert und die Fläche vor der Schutzhütte ist matschig und unzugänglich.

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Allgemeinverfügung – Verbot des Abbrennens von pyrotechnischen Gegenständen

Allgemeinverfügung der Samtgemeinde Bardowick -Verbot des Abbrennens von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 (Feuerwerkskörper) in ausgewählten Bereichen der Samtgemeinde Bardowick auch in der Zeit vom 31.12.2024 bis zum 01.01.2025-

Aufgrund der §§ 1, 2 und 11 des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes in Verbindung mit § 35 S. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz wird für das Gebiet der Samtgemeinde Bardowick in der Zeit vom 31.12.2024 bis 01.01.2025 folgende Allgemeinverfügung erlassen:

  1. Untersagt wird das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 im Umkreis von 100 m von stroh- oder reetgedeckten Häusern.
  2. Untersagt wird das Abschießen von Leuchtraketen im Umkreis von 200 m von stroh- oder reetgedeckten Häusern.
  3. Die sofortige Vollziehung wird angeordnet.

Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen diese Ordnungsverfügung verstößt, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße belegt werden.

Stellungnahme der Gemeinde Mechtersen

Stellungnahme der Gemeinde Mechtersen im Rahmen der Raumverträglichkeitsprüfung des geplanten Parallelneubaus durch Tennet

Auszüge von Stellungnahmen inkl. deren Abwägungen von Mechtersen und Vögelsen sowie von privaten Personen am Erörterungstermin zu diesem Verfahren können hier eingesehen werden, weitere Informationen auf den Seiten des Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg:

Wahlhelfer:innen gesucht

Für die Europawahl am 09.06.2024 werden Wahlhelfer:innen gesucht.

  • Sie brauchen keine Vorkenntnisse, sollten aber wahlberechtigt sein.
  • Sie helfen am Wahltag im Wahllokal bei der Prüfun der Wahlberechtigung und Auszählung der Stimmen.
  • Sie bekommen ein kleines Erfrischungsgeld.

Weitere Details zum Thema Wahlhelfer:in

Interessiert?
Dann melden Sie sich bitte im Wahlamt der Samtgemeinde Bardowick Telefon: 04131 1201-165 oder per E-Mail: wahl@bardowick.de