- Öffentliches Beteilungsverfahren startet. Die Planunterlagen können vom 21.02. bis 03.04.2023 hier eingesehen.
Kartierungen
Die TenneT TSO GmbH wird demnächst die anstehenden der Arbeiten zur Kartierung der Flora und Fauna im Zusammenhang mit dem geplanten Parallelneubau der 380-kV-Ostniedersachsenleitung von der Elbe bis nach Wahle durchführen und informiert darüber in: 380-kV-Ostniedersachsenleitung: Bekanntmachung Katierungsarbeiten.
Änderung Flächenutzungsplan
47. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Bardowick, Teilplan Wittorf
Die Öffentlichkeit kann sich gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit von Montag, dem 16.01.2023 bis Freitag, dem 17.02.2023 in der Samtgemeinde Bardowick über den Inhalt, […] unterrichten.
Öffentliche Ratssitzung der Gemeinde Mechtersen
Die nächste Sitzung findet statt am:
Dienstag, den 20.12.2022, um 19:30 Uhr
im Feuerwehrgerätehaus Mechtersen, Brockwinkler Weg, 21358 Mechtersen
Allgemeinverfügung – Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen
Allgemeinverfügung der Samtgemeinde Bardowick
-Verbot des Abbrennens von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse II
(Feuerwerkskörper) in ausgewählten Bereichen der Samtgemeinde Bardowick auch
in der Zeit vom 31.12.2022 bis zum 01.01.2023-
Aufgrund der §§1, 2 und 11 des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes in Verbindung mit § 35 S. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz wird
für das Gebiet der Samtgemeinde Bardowick in der Zeit vom 31.12.2022 bis 01.01.2023
folgende Allgemeinverfügung erlassen:
1. Untersagt wird das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der
Klasse I im Umkreis von 100 m von stroh- oder reetgedeckten Häusern.
2. Untersagt wird das Abschießen von Leuchtraketen im Umkreis von 200 m von
stroh- oder reetgedeckten Häusern.
3. Die sofortige Vollziehung wird angeordnet.
Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen diese Ordnungsverfügung verstößt, handelt
ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße bis 50.000,00 € belegt werden.
Neuwahl der Ausschussmitglieder – Wasserverband der Ilmenau-Niederung
Die 5-jährige Amtszeit der Ausschussmitglieder des Wasserverbandes der Ilmenau-Niederung läuft mit dem 31.12.2022 ab. Jede Gemeinde übersendet ein Mitglied in den Ausschuss des Verbandes.
Öffentliche Ratssitzung der Gemeinde Mechtersen
Die nächste Sitzung findet statt am:
Dienstag, den 15.11.2022, um 19:30 Uhr
im Feuerwehrgerätehaus Mechtersen, Brockwinkler Weg, 21358 Mechtersen
Einladung zum Volkstrauertag
Alle Mechterser:innen sind eingeladen, an der Gedenkfeier der Gemeinde Mechtersen
am Sonntag, den 13. November um 11.00 Uhr,
am Ehrenmal, In der Marsch,
teilzunehmen.
Bebauungsplan Mechtersen Nr. 4.3 „Mechtersen Mitte“
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Mechtersen hat in seiner Sitzung am
8.9.2022 beschlossen, den Bebauungsplan Mechtersen Nr. 4.3 „Mechtersen Mitte“, 3. Änderung und Erweiterung mit örtlicher Bauvorschrift aufzustellen.
Ziel der Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes ist die Ausweisung von
Mischgebietsflächen und Grünflächen, um eine Nachverdichtung und
zukunftsgerichtete Entwicklungsperspektiven des ortsansässigen Zimmereibetriebes
zu ermöglichen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Mechtersen Nr. 4.3 ,“Mechtersen Mitte“, Änderung und Erweiterung mit örtlicher Bauvorschrift ist auf dem beigefügten
Lageplan mit einer durchgezogenen schwarzen Line gekennzeichnet. Das Gebiet
befindet sich im südwestlichen Bereich von Mechtersen und liegt südlich der Straße
„Einemhofer Weg“.
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB bekannt gemacht.
Stellungnahme zur 110 kV-Leitung
Raumordnungsverfahren für die 110 kV-Bahnstromleitung, Abzweig Lüneburg BL 524, 4-systemische Anbindung des UW Lüneburg
Gemeinsame Stellungnahme der Samtgemeinde Bardowick und ihrer gemarkungsmäßig betroffenen Mitgliedsgemeinden Mechtersen und Vögelsen
“ … die Samtgemeinde Bardowick und ihre durch einen Neubau der Bahnstromleitung BL 524 auf der Vorzugstrasse V 3 gemarkungsmäßig betroffenen Mitgliedsgemeinden Mechtersen und Vögelsen, sehen für das geplante Vorhaben der DB Energie GmbH, Projektmanagement Hamburg, die zwingende Erfordernis der Durchführung eines Raumordnungsverfahrens.
Die als Vorzugsvariante seitens der Vorhabenträgerin ausgewiesene Trassenvariante 3 (V3), erfüllt nach hiesiger Einschätzung keinesfalls die ganzheitlichen Anforderungen an eine Vorzugstrasse. …“
Die Stellungnahme mit Begründung hier zum Download:
