Allgemeinverfügung – Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen

Allgemeinverfügung der Samtgemeinde Bardowick
-Verbot des Abbrennens von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse II
(Feuerwerkskörper) in ausgewählten Bereichen der Samtgemeinde Bardowick auch
in der Zeit vom 31.12.2022 bis zum 01.01.2023-

Aufgrund der §§1, 2 und 11 des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes in Verbindung mit § 35 S. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz wird
für das Gebiet der Samtgemeinde Bardowick in der Zeit vom 31.12.2022 bis 01.01.2023
folgende Allgemeinverfügung erlassen:
1. Untersagt wird das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der
Klasse I im Umkreis von 100 m von stroh- oder reetgedeckten Häusern.
2. Untersagt wird das Abschießen von Leuchtraketen im Umkreis von 200 m von
stroh- oder reetgedeckten Häusern.
3. Die sofortige Vollziehung wird angeordnet.

Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen diese Ordnungsverfügung verstößt, handelt
ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße bis 50.000,00 € belegt werden.

Bebauungsplan Mechtersen Nr. 4.3 „Mechtersen Mitte“

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Mechtersen hat in seiner Sitzung am
8.9.2022 beschlossen, den Bebauungsplan Mechtersen Nr. 4.3 „Mechtersen Mitte“, 3. Änderung und Erweiterung mit örtlicher Bauvorschrift aufzustellen.

Ziel der Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes ist die Ausweisung von
Mischgebietsflächen und Grünflächen, um eine Nachverdichtung und
zukunftsgerichtete Entwicklungsperspektiven des ortsansässigen Zimmereibetriebes
zu ermöglichen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Mechtersen Nr. 4.3 ,“Mechtersen Mitte“, Änderung und Erweiterung mit örtlicher Bauvorschrift ist auf dem beigefügten
Lageplan mit einer durchgezogenen schwarzen Line gekennzeichnet. Das Gebiet
befindet sich im südwestlichen Bereich von Mechtersen und liegt südlich der Straße
„Einemhofer Weg“.

Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB bekannt gemacht.