Haushaltssatzung der Gemeinde Mechtersen für das Haushaltsjahr 2024.
Kartierungsarbeiten
Für den geplanten Parallelneubau der Höchstspannungsleitung sind Tätigkeiten zur Beobachtung und Erfassung (Kartierung) der raumordnerischen und umweltfachlichen Situation im Untersuchungsraum geplant. Ab Januar 2024 bis voraussichtlich Ende November 2024 finden im Bereich der Bestandstrasse, in Bereichen für mögliche Trassenalternativen sowie auf den Suchräumen für das neue Umspannwerk im Raum Lüneburg Kartierungsarbeiten statt. Die dafür notwendigen Begehungen erfolgen je nach Vegetationszeit und Witterungsbedingungen. Ziel der Kartierungsarbeiten ist die Gewinnung von Erkenntnissen zum Umweltschutz, die anschließend zur möglichst umweltverträglichen Planung des Projekts genutzt werden.
Wahlhelfer:innen gesucht
Für die Europawahl am 09.06.2024 werden Wahlhelfer:innen gesucht.
- Sie brauchen keine Vorkenntnisse, sollten aber wahlberechtigt sein.
- Sie helfen am Wahltag im Wahllokal bei der Prüfun der Wahlberechtigung und Auszählung der Stimmen.
- Sie bekommen ein kleines Erfrischungsgeld.
Weitere Details zum Thema Wahlhelfer:in
Interessiert?
Dann melden Sie sich bitte im Wahlamt der Samtgemeinde Bardowick Telefon: 04131 1201-165 oder per E-Mail: wahl@bardowick.de
Öffentliche Ratssitzung der Gemeinde Mechtersen
Die nächste Sitzung findet statt am:
Montag, den 12.02.2024 um 19:30 Uhr
Schützenhaus Mechtersen, Im Dorfe 3, 21358 Mechtersen
Grundsteuer und Hundesteuer für 2024
Die Beschlüsse über die Haushaltssatzungen werden wahrscheinlich nicht rechtzeitig vor dem ersten Zahlungstermin (15.02.2024) gefasst, so dass zunächst die letztjährigen Festsetzungen weiter bestehen bleiben. Bei der Grundsteuer A und B sowie bei der Hundesteuer treten somit gegenüber dem Kalenderjahr 2023 zunächst keine Änderungen ein, so dass auf die Ausfertigung von Jahresbescheiden über die Festsetzung der Grundsteuer und der Hundesteuer für das Haushaltsiahr 2024 verzichtet wird.
Beteiligungsverfahren zur Raumverträglichkeitsprüfung (RVP)
Raumverträglichkeitsprüfung für die Errichtung der 380 kV-Freileitung „Ostniedersachsenleitung“, Teilabschnitt Landesgrenze SH/NI (östlich von Geesthacht) – Lüneburg – südlich Kolkhagen, einschließlich des Neubaus eines Umspannwerks im Bereich der Stadt Lüneburg/Samtgemeinde Gellersen/Samtgemeinde Ilmenau
Hier: Raumverträglichkeitsprüfung gemäß § 15 Raumordnungsgesetz (ROG) und § 10 Niedersächsisches Raumordnungsgesetz (NROG) – Beteiligung der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen.
Alle Unterlagen des ArL (Amt für Regionale Landesentwicklung Lüneburg)
„Beteiligungsverfahren zur Raumverträglichkeitsprüfung (RVP)“ weiterlesenInfoabend zur Ostniedersachsenleitung
Informationsabend zum geplanten Parallelneubau der 380-kV-Ostniedersachsenleitung
Die TenneT plant als länderübergreifender Netzbetreiber den Neubau einer 380-kV-Leitung („Hochspannungsleitung“) parallel zur bestehenden 220-kV-Trasse u. a. durch den Gemeindebereich Mechtersen. Vertreter der TenneT stellen nochmals detailliert die aktuellste Planung vor und stehen Rede und Antwort.
Donnerstag, den 1. Februar 2024 um 18:30 Uhr
Feuerwehrgerätehaus, Brockwinkler Weg 1, Mechtersen
50. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Bardowick
50. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Bardowick, Teilplan Wittorf
Bebauungsplan Nr. 4 „Mechtersen Mitte“
3. Änderung und Erweiterung mit örtlicher Bauvorschrift
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Mechtersen hat in seiner Sitzung am 8.9.2022 beschlossen, den Bebauungsplan Mechtersen Nr. 4 „Mechtersen Mitte“, 3. Änderung und Erweiterung mit örtlicher Bauvorschrift aufzustellen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Mechtersen Nr. 4 „Mechtersen Mite“, 3. Änderung und Erweiterung mit örtlicher Bauvorschrift ist auf dem beigefügten Lageplan mit einer durchgezogenen
schwarzen Linie gekennzeichnet. Das Gebiet befindet sich in südwestlichen Bereich von Mechtersen und liegt südlich der Straße „Einemhofer Weg“. Ziel der Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes ist die Ausweisung von Mischgebietsflächen und Grünflächen, um eine Nachverdichtung und zukunftsgerichtete Entwicklungsperspektiven des ortsansassigen Zimmereibetriebes zu ermöglichen.
Allgemeinverfügung – Verbot des Abbrennens von pyrotechnischen Gegenständen
Allgemeinverfügung der Samtgemeinde Bardowick -Verbot des Abbrennens von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 (Feuerwerkskörper) in ausgewählten Bereichen der Samtgemeinde Bardowick auch in der Zeit vom 31.12.2023 bis zum 01.01.2024-
Aufgrund der §§ 2 und 11 des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes in Verbindung mit § 35 S. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz wird für das Gebiet der Samtgemeinde Bardowick in der Zeit vom 31.12.2023 bis 01.01.2024 folgende Allgemeinverfügung erlassen:
- Untersagt wird das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 im Umkreis von 100 m von stroh- oder reetgedeckten Häusern.
- Untersagt wird das Abschießen von Leuchtraketen im Umkreis von 200 m von stroh- oder reetgedeckten Häusern.
- Die sofortige Vollziehung wird angeordnet.
Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen diese Ordnungsverfügung verstößt, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße bis 50.000,00 € belegt werden.