Briefwahl – Infoveranstaltung für Erstwähler:innen

Am 09.06.2024 findet die Wahl zum Europäischen Parlament statt. Als Wähler:in habt ihr die Möglichkeit eure Stimme am Wahltag im Wahlbüro eurer Gemeinde abzugeben oder im Vorwege per Briefwahl zu wählen. Die Briefwahlunterlagen erhaltet ihr voraussichtlich ab Mitte April in der Samtgemeindeverwaltung.

Am 15.05.2024 findet um 17.00 Uhr eine Infoveranstaltung bei Kaltgetränken und einem Snack zum Thema Briefwahl im Bewiker Huus statt, die sich an Erstwähler:innen richtet.

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Allgemeinverfügung – Verbot des Abbrennens von pyrotechnischen Gegenständen

Allgemeinverfügung der Samtgemeinde Bardowick -Verbot des Abbrennens von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 (Feuerwerkskörper) in ausgewählten Bereichen der Samtgemeinde Bardowick auch in der Zeit vom 31.12.2023 bis zum 01.01.2024-

Aufgrund der §§ 2 und 11 des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes in Verbindung mit § 35 S. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz wird für das Gebiet der Samtgemeinde Bardowick in der Zeit vom 31.12.2023 bis 01.01.2024 folgende Allgemeinverfügung erlassen:

  1. Untersagt wird das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 im Umkreis von 100 m von stroh- oder reetgedeckten Häusern.
  2. Untersagt wird das Abschießen von Leuchtraketen im Umkreis von 200 m von stroh- oder reetgedeckten Häusern.
  3. Die sofortige Vollziehung wird angeordnet.

Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen diese Ordnungsverfügung verstößt, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße bis 50.000,00 € belegt werden.

Allgemeinverfügung – Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen

Allgemeinverfügung der Samtgemeinde Bardowick
-Verbot des Abbrennens von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse II
(Feuerwerkskörper) in ausgewählten Bereichen der Samtgemeinde Bardowick auch
in der Zeit vom 31.12.2022 bis zum 01.01.2023-

Aufgrund der §§1, 2 und 11 des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes in Verbindung mit § 35 S. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz wird
für das Gebiet der Samtgemeinde Bardowick in der Zeit vom 31.12.2022 bis 01.01.2023
folgende Allgemeinverfügung erlassen:
1. Untersagt wird das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der
Klasse I im Umkreis von 100 m von stroh- oder reetgedeckten Häusern.
2. Untersagt wird das Abschießen von Leuchtraketen im Umkreis von 200 m von
stroh- oder reetgedeckten Häusern.
3. Die sofortige Vollziehung wird angeordnet.

Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen diese Ordnungsverfügung verstößt, handelt
ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße bis 50.000,00 € belegt werden.

SamBa-Familienfest

Am 9. Juli 2022 ab 11 Uhr findet rund um den Dom das SamBa-Familienfest statt. Spaß und Mehr für Jung und Junggebliebene.

Die Idee zum Fest kam vom Jugendrat der Samtgemeinde und die Mitarbeiter:innen der Gemeinde werden sie umsetzen. Der gesamte Bereich rund um den Dom wird an diesem Tag für den Verkehr gesperrt und zur Fußgängerzone. Jeder Fachbereich der Verwaltung hat sich tolle Aktionen für Kinder und Familien überlegt, die hoffentlich allen viel Spaß und Freude bringen. Der Eintritt ist frei, die Aktionen sind kostenlos.

Am Abend sorgt erst noch Horst with no name für Stimmung, bevor dann gegen 19 Uhr die Deputyz Reloaded auf der Bühne im Schatten des Doms rocken werden.

In der Zeltdisco vor dem Haupteingang des Rathauses können währenddessen die Jugendlichen ihre ganz eigene Party feiern.

Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung

Anordnung der Aufstallung von Geflügel zum Schutz gegen die Geflügelpest

Zur Vermeidung der Einschleppung oder Verschleppung der Geflügelpest durch Wildvögel ordne ich [Landkreis Lüneburg, der Landrat) ]Folgendes an:

Sämtliches im Landkreis Lüneburg gehaltenes Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) ist ab dem 16.01.2022 ausschließlich in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss, zu halten.

Die sofortige Vollziehung dieser Maßnahme ordne ich im öffentlichen Interesse an.

Diese Allgemeinverfügung tritt am 16.01.2022 in Kraft und gilt bis zu ihrer Aufhebung. Meine Allgemein- verfügung vom 17.12.2021 (Teilaufstallung) wird zum 16.01.2022 aufgehoben. Meine Allgemeinverfü- gung vom 27.12.2021 (Überwachungszone) bleibt unberührt.

Die Allgemeinverfügung mit Begründung kann hier herunter geladen werden: