Am 28. Juli 2022 wurde das „Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land“ verkündet und tritt am 1. Februar 2023 in Kraft. Durch das Gesetz wird die Vorgabe des Koalitionsvertrags umgesetzt, 2 Prozent der Bundesfläche für die Windenergie an Land vorzusehen. Demnach sollen bis Ende des Jahres 2027 1,4 Prozent und bis Ende 2032 2 Prozent der Bundesfläche für Windenergieanlagen (WEA) ausgewiesen sein.
Im Rahmen der Vorbereitung dieser Ausweisung haben die Länder entsprechende Gebiete für die Windenergienutzung festzulegen. Hierzu hat der Landkreis Lüneburg entsprechende Vorranggebiete erarbeitet. Die Ergebnisse können Sie der beiliegenden Sitzungsvorlage entnehmen. Diese Vorlage befindet sich nun zur Beratung in der Politik.