Allgemeinverfügung – Verbot des Abbrennens von pyrotechnischen Gegenständen

Allgemeinverfügung der Samtgemeinde Bardowick
-Verbot des Abbrennens von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 (Feuerwerkskörper) in ausgewählten Bereichen der Samtgemeinde Bardowick auch in der Zeit vom 31.12.2025 bis zum 01.01.2026-

Aufgrund der §§ 1, 2 und 11 des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes in Verbindung mit § 35 S. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz wird für das Gebiet der Samtgemeinde Bardowick in der Zeit vom 31.12.2025 bis 01.01.2026 folgende Allgemeinverfügung erlassen:

  1. Untersagt wird das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 im Umkreis von 100 m von stroh- oder reetgedeckten Häusern.
  2. Untersagt wird das Abschießen von Leuchtraketen im Umkreis von 200 m von stroh- oder reetgedeckten Häusern.
  3. Die sofortige Vollziehung wird angeordnet.

Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen diese Ordnungsverfügung verstößt, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße belegt werden.

Geflügelpest – Aufstallung erforderlich

Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung
Anordnung der Aufstallung von Geflügel zum Schutz gegen die Geflügelpest

Zur Vermeidung der Einschleppung oder Verschleppung der Geflügelpest durch Wildvögel ordne ich [Kreisrätin] Folgendes an:

Sämtliches im Landkreis Lüneburg gehaltenes Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) ab einer Bestandsgröße von 50 Tieren ist ab sofort ausschließlich

  1. in geschlossenen Ställen oder
  2. unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Einbringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung), zu halten.
  3. Die Durchführung von Geflügelausstellungen und Geflügelmärkten wird untersagt.

Die sofortige Vollziehung dieser Maßnahme ordne ich im öffentlichen Interesse an. Diese Allgemeinverfügung tritt am Tage nach der Veröffentlichung, am 02.11.2025, in Kraft und gilt bis zu ihrer Aufhebung.

25 Jahre Die Dorfspatzen

Der Kindergarten Mechtersen, Die Dorfspatzen, feiert 25 Jahre.

Am Freitag, den 27.06.2025 hat das Kinderteam bestehend aus Anne Katrin Krause, Karin Grote, Martina Pfeiffer und der FSJ-lerin Johanna Wolf unter Leitung von Dominik Klaus zum großen Jubiläumsfest geladen. Es gab eine Strohhüpfburg, Kinder schmincken und Luftballontiere für aktuelle und ehemalige Kindergartenkinder. Die Eltern haben ein reichhaltiges Kuchenbuffett und Grillwürstchen zur Verfügung gestellt. Es war ein rundum gelungenes Fest auf dem Spielplatz und Dorfplatz.

Im September 2000 öffnete der Kindergarten in der ehemaligen Turnhalle des nebenliegenden Schulgebäudes zum ersten Mal seine Türen. Seit dem hat das Team der Dorfspatzen mit den Mechterser Kindern und einige aus Vögelsen gemalt, gebastelt, gelesen, gespielt, gegessen, gebacken und vieles mehr. Der Kindergarten wurde mittlerweile um Räume und einen tollen Spielplatz erweitert.

Auf dem Foto von links: Martina Pfeiffer, Dominik Klaus, Anne Katrin Krause

Allgemeinverfügung Christi Himmelfahrt – Barumer See

Allgemeinverfügung der Samtgemeinde Bardowick

Eingeschränkte Nutzung der öffentlichen und privaten Flächen am Barmer See in der Zeit vom 28. Mai 2025, 18:00 Uhr bis zum 30. Mai 2025, 06:00 Uhr

Aufgrund des Niedersächsischen Polizei- und
Ordnungsbehördengesetzes (NPOG) in Verbindung mit § 35 Satz 2 des
Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) wird für das Gebiet am Barumer See (siehe
markierte Flächen in der Anlage) für die Zeit vom 28. Mai 2025, 18:00 Uhr bis zum 30. Mai 2025, 06:00 Uhr folgende Allgemeinverfügung erlassen:

  1. Untersagt werden das Befahren sowie das Versammeln auf den in der Anlage markierten Flächen.
  2. Untersagt wird das Betreiben von Radiogeräten o. ä. und die Erzeugung von Lärm, der geeignet ist, die Tierwelt zu beunruhigen.
  3. Es gilt für die markierten Flächen ein striktes Alkoholverbot. Neben dem Alkoholkonsum ist auch das Mitführen alkoholischer Getränke untersagt.

Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen diese Ordnungsverfügung verstößt, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße bis 50.000 € belegt werden.

Öffentlichkeitsbeteilung zum Nahverkehrsplan 2026 – 2030


Ihre Stellungnahme ist gefragt!

Der Landkreis Lüneburg startet die Öffentlichkeitsbeteiligung für die Aufstellung des neuen Nahverkehrsplans (NVP). Der NVP bildet die Grundlage für die Genehmigung und die Weiterentwicklung des ÖPNV im Landkreis Lüneburg. Zum aktuellen Entwurf des NVP können Bürgerinnen und Bürger Stellung nehmen. Diese können vom: 04. April 2025 bis zum 06. Juni 2025 über die Website des Landkreises eingereicht werden. 

Logo MRV mit der region voran

Mien Huus verschönern?

Und ob! Mit Fördermitteln aus der Dorfentwicklung

Beratungsangebot für private Vorhaben

Im Rahmen der Dorfentwicklung Bardowick-West können sich Interessierte aus den Ortschaften Mechtersen, Radbruch und Vögelsen für eine individuelle Beratung zu Bauvorhaben und Fördermöglichkeiten im Rahmen der Dorfentwicklung anmelden. Die persönlichen Vorortberatungen erfolgen am 28.04.2025 durch Vertreter des Amtes für regionale Landesentwicklung Lüneburg (ArL), dem Planungsbüro Patt und einem Vertreter der Verwaltung in den Dörfern.

Anmeldung mit dem Formular der Dorfregion Bardowick West: Rubrik Private Förderung
Abgabe: bei der Samtgemeindeverwaltung, Frau Stache bis zum 31.03.2025

„Mien Huus verschönern?“ weiterlesen