Bebauungsplan Nr. 4 „Mechtersen Mitte“

3. Änderung und Erweiterung mit örtlicher Bauvorschrift

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Mechtersen hat in seiner Sitzung am 8.9.2022 beschlossen, den Bebauungsplan Mechtersen Nr. 4 „Mechtersen Mitte“, 3. Änderung und Erweiterung mit örtlicher Bauvorschrift aufzustellen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Mechtersen Nr. 4 „Mechtersen Mite“, 3. Änderung und Erweiterung mit örtlicher Bauvorschrift ist auf dem beigefügten Lageplan mit einer durchgezogenen
schwarzen Linie gekennzeichnet. Das Gebiet befindet sich in südwestlichen Bereich von Mechtersen und liegt südlich der Straße „Einemhofer Weg“. Ziel der Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes ist die Ausweisung von Mischgebietsflächen und Grünflächen, um eine Nachverdichtung und zukunftsgerichtete Entwicklungsperspektiven des ortsansassigen Zimmereibetriebes zu ermöglichen.

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Allgemeinverfügung – Verbot des Abbrennens von pyrotechnischen Gegenständen

Allgemeinverfügung der Samtgemeinde Bardowick -Verbot des Abbrennens von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 (Feuerwerkskörper) in ausgewählten Bereichen der Samtgemeinde Bardowick auch in der Zeit vom 31.12.2023 bis zum 01.01.2024-

Aufgrund der §§ 2 und 11 des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes in Verbindung mit § 35 S. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz wird für das Gebiet der Samtgemeinde Bardowick in der Zeit vom 31.12.2023 bis 01.01.2024 folgende Allgemeinverfügung erlassen:

  1. Untersagt wird das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 im Umkreis von 100 m von stroh- oder reetgedeckten Häusern.
  2. Untersagt wird das Abschießen von Leuchtraketen im Umkreis von 200 m von stroh- oder reetgedeckten Häusern.
  3. Die sofortige Vollziehung wird angeordnet.

Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen diese Ordnungsverfügung verstößt, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße bis 50.000,00 € belegt werden.

Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes

Das Eisenbahn-Bundesamt startet am Montag, den 20. November 2023 die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung. Bis zum 2. Januar 2024 können sich alle Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland an der Lärmaktionsplanung (Runde 4) beteiligen. Mehr Infos dazu im Informationsschreiben:

Neubau einer 380 kV Leitung

Informatinsveranstaltung zum geplanten Parallelneubua der 380-kV-Ostniedersachsenleitung. Das Projekt wird vorgestellt und es gibt Raum für Fragen rund um den Neubau einer 380 kV Leitung parallel zur bestehenden 220 kV Trasse.

Präsentation der Info-Veranstaltung vom 21.09.2023 in der Feuerwehr Mechtersen