Helfer:innen für Kommunalwahl 2026

Für die Kommunalwahl am 13. September 2026 werden die Wahlleitung bekannt gegeben sowie sind die in den Gemeinden vertretenen Parteien und Wählergruppen aufgefordert Mitglieder für die Wahlvorstände und Wahlausschuss bis zum 17. Januar 2026 zu benennen.

Weihnachtsbrief


Grußwort des Bürgermeisters zum Jahreswechsel

Liebe MechterserInnen,

der Dezember vergeht wie im Fluge und Weihnachten steht vor der Tür. Deshalb möchte ich an dieser Stelle mit Ihnen auf das Jahr 2025 zurückblicken.

Dieses Jahr gab es viel zu feiern, da gleich 4 große Jubiläen in unserem Dorf begangen wurden. Der Kindergarten Mechtersen veranstaltete ein Sommerfest, der Faslamsverein lud zur Party in die Grillkuhle ein, der TSV Mechtersen-Vögelsen e.V. organisierte ein Sportfest für Jung und Alt mit anschließender Party und die Freiwillige Feuerwehr lud zu Vorführungen ein. Abends konnte dann das ganze Dorf bei bestem Sommerwetter das Jubiläum mitfeiern. Ich bedanke mich bei allen Vereinsmitgliedern und Aktiven, die diese Veranstaltungen mit ihrem Einsatz ermöglicht haben.

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Umfrage an Senioren – Ihre Meinung zählt!

Der Seniorenbeirat der Samtgemeinde Bardowick fragt nach.

Mit dem Fragebogen einen Einblick in die aktuellen Lebenslagen von älteren Menschen erhalten. Es ist dem Seniorenbeirat wichtig, die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger ab 60 Jahre in der Samtgemeinde Bardowick zu erfahren. Natürlich können Sie auch Ihre Wünsche, Anregungen, Anliegen sowie Kritik an den Seniorenbeirat richten. Diese Befragung ist selbstverständlich anonym!

Der Fragebogen kann in den Seniorenbriefkästen in den jeweiligen Gemeinden abgegeben werden. Die Adressen befinden sich auf dem Fragebogen.

Änderung Flächennutzungsplan

43. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Bardowick Teilplan Radbruch

Die Öffentlichkeit kann sich gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit von
Montag, dem 15.12.2025 bis Freitag, dem 23.01.2026 auf der Seite der Samtgemeinde Bardowick eingesehen werden, sowie bei der Samtgemeinde Bardowick (Zimmer E.23) während der Sprechzeiten. Die Unterlagen sind parallel dienstags von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr und donnerstags von 10.00 Uhr bis 13.00 Uhr bei der Gemeinde Radbruch, Dorfmitte 12, 21449 Radbruch einsehbar.

Allgemeinverfügung – Verbot des Abbrennens von pyrotechnischen Gegenständen

Allgemeinverfügung der Samtgemeinde Bardowick
-Verbot des Abbrennens von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 (Feuerwerkskörper) in ausgewählten Bereichen der Samtgemeinde Bardowick auch in der Zeit vom 31.12.2025 bis zum 01.01.2026-

Aufgrund der §§ 1, 2 und 11 des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes in Verbindung mit § 35 S. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz wird für das Gebiet der Samtgemeinde Bardowick in der Zeit vom 31.12.2025 bis 01.01.2026 folgende Allgemeinverfügung erlassen:

  1. Untersagt wird das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 im Umkreis von 100 m von stroh- oder reetgedeckten Häusern.
  2. Untersagt wird das Abschießen von Leuchtraketen im Umkreis von 200 m von stroh- oder reetgedeckten Häusern.
  3. Die sofortige Vollziehung wird angeordnet.

Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen diese Ordnungsverfügung verstößt, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße belegt werden.

Geflügelpest – Aufstallung erforderlich

Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung
Anordnung der Aufstallung von Geflügel zum Schutz gegen die Geflügelpest

Zur Vermeidung der Einschleppung oder Verschleppung der Geflügelpest durch Wildvögel ordne ich [Kreisrätin] Folgendes an:

Sämtliches im Landkreis Lüneburg gehaltenes Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) ab einer Bestandsgröße von 50 Tieren ist ab sofort ausschließlich

  1. in geschlossenen Ställen oder
  2. unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Einbringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung), zu halten.
  3. Die Durchführung von Geflügelausstellungen und Geflügelmärkten wird untersagt.

Die sofortige Vollziehung dieser Maßnahme ordne ich im öffentlichen Interesse an. Diese Allgemeinverfügung tritt am Tage nach der Veröffentlichung, am 02.11.2025, in Kraft und gilt bis zu ihrer Aufhebung.