Beteiligungsverfahren Regionales Raumordnungsprogramm

Regionales Raumordnungsprogramm 2025 für den Landkreis Lüneburg
Eingeschränktes Beteiligungsverfahren zum 3. Entwurf

Die Planunterlagen können vom 26. Januar bis einschließlich 18. Februar 2026 auf der SEite des Landkreises eingesehen und heruntergeladen werden. Stellungnahmen zu den Änderungen gegenüber dem zweiten Entwurf können dort ebenfalls bis einschließlich 18. Februar 2026 abgegeben werden.

Eine Einsicht der Unterlagen ist auch beim Landkreis Lüneburg, Auf dem Michaeliskloster 8, 21335 Lüneburg, Gebäude 3, Zimmer 208a, nach Vereinbarung unter Tel. 04131 26-1013 möglich. Weitere Informationen zum Raumordnungsprogramm erhalten Sie auf unserer Internetseite.

    Helfer:innen für Kommunalwahl 2026

    Für die Kommunalwahl am 13. September 2026 werden die Wahlleitung bekannt gegeben sowie sind die in den Gemeinden vertretenen Parteien und Wählergruppen aufgefordert Mitglieder für die Wahlvorstände und Wahlausschuss bis zum 17. Januar 2026 zu benennen.

    Änderung Flächennutzungsplan

    43. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Bardowick Teilplan Radbruch

    Die Öffentlichkeit kann sich gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit von
    Montag, dem 15.12.2025 bis Freitag, dem 23.01.2026 auf der Seite der Samtgemeinde Bardowick eingesehen werden, sowie bei der Samtgemeinde Bardowick (Zimmer E.23) während der Sprechzeiten. Die Unterlagen sind parallel dienstags von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr und donnerstags von 10.00 Uhr bis 13.00 Uhr bei der Gemeinde Radbruch, Dorfmitte 12, 21449 Radbruch einsehbar.

    Allgemeinverfügung – Verbot des Abbrennens von pyrotechnischen Gegenständen

    Allgemeinverfügung der Samtgemeinde Bardowick
    -Verbot des Abbrennens von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 (Feuerwerkskörper) in ausgewählten Bereichen der Samtgemeinde Bardowick auch in der Zeit vom 31.12.2025 bis zum 01.01.2026-

    Aufgrund der §§ 1, 2 und 11 des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes in Verbindung mit § 35 S. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz wird für das Gebiet der Samtgemeinde Bardowick in der Zeit vom 31.12.2025 bis 01.01.2026 folgende Allgemeinverfügung erlassen:

    1. Untersagt wird das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 im Umkreis von 100 m von stroh- oder reetgedeckten Häusern.
    2. Untersagt wird das Abschießen von Leuchtraketen im Umkreis von 200 m von stroh- oder reetgedeckten Häusern.
    3. Die sofortige Vollziehung wird angeordnet.

    Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen diese Ordnungsverfügung verstößt, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße belegt werden.

    Geflügelpest – Aufstallung erforderlich

    Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung
    Anordnung der Aufstallung von Geflügel zum Schutz gegen die Geflügelpest

    Zur Vermeidung der Einschleppung oder Verschleppung der Geflügelpest durch Wildvögel ordne ich [Kreisrätin] Folgendes an:

    Sämtliches im Landkreis Lüneburg gehaltenes Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) ab einer Bestandsgröße von 50 Tieren ist ab sofort ausschließlich

    1. in geschlossenen Ställen oder
    2. unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Einbringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung), zu halten.
    3. Die Durchführung von Geflügelausstellungen und Geflügelmärkten wird untersagt.

    Die sofortige Vollziehung dieser Maßnahme ordne ich im öffentlichen Interesse an. Diese Allgemeinverfügung tritt am Tage nach der Veröffentlichung, am 02.11.2025, in Kraft und gilt bis zu ihrer Aufhebung.