Änderung Flächennutzungsplan

43. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Bardowick Teilplan Radbruch

Die Öffentlichkeit kann sich gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit von
Montag, dem 15.12.2025 bis Freitag, dem 23.01.2026 auf der Seite der Samtgemeinde Bardowick eingesehen werden, sowie bei der Samtgemeinde Bardowick (Zimmer E.23) während der Sprechzeiten. Die Unterlagen sind parallel dienstags von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr und donnerstags von 10.00 Uhr bis 13.00 Uhr bei der Gemeinde Radbruch, Dorfmitte 12, 21449 Radbruch einsehbar.

Allgemeinverfügung – Verbot des Abbrennens von pyrotechnischen Gegenständen

Allgemeinverfügung der Samtgemeinde Bardowick
-Verbot des Abbrennens von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 (Feuerwerkskörper) in ausgewählten Bereichen der Samtgemeinde Bardowick auch in der Zeit vom 31.12.2025 bis zum 01.01.2026-

Aufgrund der §§ 1, 2 und 11 des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes in Verbindung mit § 35 S. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz wird für das Gebiet der Samtgemeinde Bardowick in der Zeit vom 31.12.2025 bis 01.01.2026 folgende Allgemeinverfügung erlassen:

  1. Untersagt wird das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 im Umkreis von 100 m von stroh- oder reetgedeckten Häusern.
  2. Untersagt wird das Abschießen von Leuchtraketen im Umkreis von 200 m von stroh- oder reetgedeckten Häusern.
  3. Die sofortige Vollziehung wird angeordnet.

Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen diese Ordnungsverfügung verstößt, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße belegt werden.

Geflügelpest – Aufstallung erforderlich

Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung
Anordnung der Aufstallung von Geflügel zum Schutz gegen die Geflügelpest

Zur Vermeidung der Einschleppung oder Verschleppung der Geflügelpest durch Wildvögel ordne ich [Kreisrätin] Folgendes an:

Sämtliches im Landkreis Lüneburg gehaltenes Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) ab einer Bestandsgröße von 50 Tieren ist ab sofort ausschließlich

  1. in geschlossenen Ställen oder
  2. unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Einbringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung), zu halten.
  3. Die Durchführung von Geflügelausstellungen und Geflügelmärkten wird untersagt.

Die sofortige Vollziehung dieser Maßnahme ordne ich im öffentlichen Interesse an. Diese Allgemeinverfügung tritt am Tage nach der Veröffentlichung, am 02.11.2025, in Kraft und gilt bis zu ihrer Aufhebung.

Änderung des Flächennutzungsplanes – Vögelsen

52. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Bardowick,
Teilplan Vögelsen

Die Öffentlichkeit kann sich gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit von
Montag, den 30.06.2025 bis Freitag, den 15.08.2025 bei der Samtgemeinde Bardowick sowie bei der Gemeinde Vögelsen zu den Sprechzeiten über den Inhalt, die allgemeinen Ziele und Zwecke, sich wesentlich unterscheidende Lösungen sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Hierbei besteht auch Gelegenheit zur Äußerung zu den bisher erstellten Planunterlagen sowie zu einer Erörterung der Planung.

Öffentliche Bekanntmachung

Der Rat derGemeinde Mechtersen hat in seiner Sitzung am 22.5.2025 die auf dem
Lageplan mit einer durchgezogenen schwarzen Linie gekennzeichnete Teilfläche des Grundstückes „Am Bahndamm 24″ (Flurstücke 88 und 89, Flur 1, Gemarkung Mechtersen) als öffentliche Einrichtung mit der Zweckbestimmung „Sportplatz“ gewidmet.

Der Sportplatz wird als öffentlich zugängliche Einrichtung für die sportliche Betätigung der Allgemeinheit gemäß § 30 Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) gewidmet.