51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Bardowick,
Teilplan Wittorf
Der Rat der Samtgemeinde Bardowick hat in seiner Sitzung am 14.04.2026 die 51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Bardowick, Teilplan Wittorf, mit Begründung und Umweltbericht beschlossen.
Der Geltungsbereich der 51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Bardowick, Teilplan Wittorf, liegt in der Gemeinde Wittorf, südöstlich der Straße „Im Rehr“ und grenzt östlich an das bestehende Gewerbegebiet (Bebauungsplan Wittorf Nr. 6 „Im Rehr“) an. Er ist auf dem nebenstehenden Lageplan mit einer durchgezogenen schwarzen Linie gekennzeichnet.Ziel des Änderungsverfahrens ist die Ausweisung von gemischten Bau-, Gewerbe- und Grünflächen.
