Raumordnungsverfahren für die 110 kV-Bahnstromleitung, Abzweig Lüneburg BL 524, 4-systemische Anbindung des UW Lüneburg
Gemeinsame Stellungnahme der Samtgemeinde Bardowick und ihrer gemarkungsmäßig betroffenen Mitgliedsgemeinden Mechtersen und Vögelsen
“ … die Samtgemeinde Bardowick und ihre durch einen Neubau der Bahnstromleitung BL 524 auf der Vorzugstrasse V 3 gemarkungsmäßig betroffenen Mitgliedsgemeinden Mechtersen und Vögelsen, sehen für das geplante Vorhaben der DB Energie GmbH, Projektmanagement Hamburg, die zwingende Erfordernis der Durchführung eines Raumordnungsverfahrens.
Die als Vorzugsvariante seitens der Vorhabenträgerin ausgewiesene Trassenvariante 3 (V3), erfüllt nach hiesiger Einschätzung keinesfalls die ganzheitlichen Anforderungen an eine Vorzugstrasse. …“
Die Stellungnahme mit Begründung hier zum Download: