Lange hat die Gemeinde Mechtersen um eine Geschwindigkeitsreduzierung vor dem Kindergarten an der Straße „Im Kirchfelde“ gekämpft. Bereits Ende Juli 2017 erteilte der Landkreis Lüneburg auf einen erneuten Antrag der Gemeinde Mechtersen eine Verkehrsrechtliche Anordnung zur Einführung einer Tempo 30 – Zone im Bereich Kindergarten, Bushaltestelle und Gemeindebüro. Jetzt endlich wurden die Schilder für die 30 – Zone aufgestellt.
Autofahrer in Mechtersen Ortsein- und Ortsausgang müssen sich seit Dienstag letzter Woche auf eine Veränderung einstellen. Vor dem Kindergarten, Bushaltestelle und dem Gemeindebüro in der Straße „Im Kirchfelde“ wurden Tempo 30 Schilder aufgestellt. Die Geschwindigkeitsbegrenzung soll für mehr Sicherheit vor der Einrichtung und Bushaltestelle sorgen. Gerade in der Ortseinfahrt wird häufig mit zu hoher Geschwindigkeit in den Ort hineingefahren, so dass Autofahrer jetzt angehalten werden, ihre Geschwindigkeiten zu reduzieren. Das gleiche gilt natürlich auch für Autofahrer, die ortsauswärts in Richtung Vögelsen am Kindergarten vorbeifahren.
Bisher stand ein „Achtung Kinder“-Schild vor der Einrichtung mit dem Zusatz Freiwillig 30. Dieses hält Autofahrer eigentlich zu besonders besonnenen Fahren an. Doch gebracht hat es wenig, berichtet Bürgermeister Uwe Luhmann. „Eine offizielle Tempo 30-Zone in diesem Bereich sei daher auch ein großes Anliegen der Gemeinde gewesen, die Autofahrer anzuhalten, ihre Geschwindigkeiten tatsächlich zu reduzieren. Zudem bestehe jetzt die Möglichkeit, mobile Blitzer in unregelmäßig Zeiten einzusetzen.“
Möglich wurde die Tempo 30 Zone durch eine Änderung der Straßenverkehrsordnung. Seit Juni gebe es eine neue Verwaltungsvorschrift, die den Gemeinden erlaubt, in bestimmten Bereichen wie Schulen, Kindergärten oder Altenheimen Tempo-30-Bereiche auszuweisen. Da es sich aber um eine Kreisstraße handelt, erteilt der Landkreis Lüneburg die verkehrsrechtliche Anordnung. Die Geschwindigkeitsbegrenzungen sollen laut Vorschrift nur in einem ganz begrenzten Bereich und nach Möglichkeit auch mit zeitlicher Befristung ausgewiesen werden, so Uwe Luhmann. Daher wurde für Mechtersen die 30 – Zone von 7 bis 14 Uhr angeordnet.