Wahlaufruf zur Kommunalwahl am Sonntag, den 11. September 2016, von 08.00 bis 18.00 Uhr

Liebe Mechterser,
alle fünf Jahre werden in Niedersachsen die Ratsfrauen und Ratsherren in den Städten, Gemeinden und Samtgemeinden sowie die Kreistagsabgeordneten für die rund 2.200 kommunalen Vertretungen gewählt.

So wird auch in der Gemeinde Mechtersen der Gemeinderat, in der Samtgemeinde Bardowick der Samtgemeinderat  und im Landkreis Lüneburg der Kreistag am 11.09.2016 neu gewählt. Nutzen Sie diese Möglichkeit. Gehen Sie zur Wahl und geben Sie Ihre Stimmen ab! Dadurch stärken Sie die Demokratie und die Legitimation der Sie vertretenen Rats- und Kreistagsmitglieder und Ihrer Entscheidungen.

Allgemeine Hinweise zur Wahl

Wer darf wählen?
Sie können an der Wahl teilnehmen, wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Belgien,  Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern) besitzen, am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind und

–  seit mindestens drei Monaten im jeweiligen Wahlgebiet, in dem Sie wählen wollen, Ihren Wohnsitz haben (z.B. im Landkreis für die Wahl des Kreistags)
–  nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind sowie
–  in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind oder einen Wahlschein haben.  Die Wählerverzeichnisse werden von der Samtgemeinden Bardowick geführt. In Ihr Wählerverzeichnis werden Sie in der Regel automatisch eingetragen. Dies allerdings nur, sofern Sie nicht vergessen haben, sich in Ihrer Gemeinde (rechtzeitig) anzumelden!

Wo wird gewählt?
Im Gemeindehaus Mechtersen, Im Kirchfelde 2, sofern Sie nicht durch Briefwahl wählen.

Wie wird gewählt?
Sie erhalten je einen Stimmzettel für jede Wahl, an der Sie teilnehmen (z.B. einen für die Wahl des Kreistags und jeweils einen für die Wahl des Rates Ihrer Gemeinde und Samtgemeinde.  Bei den Wahlen  haben Sie maximal drei Stimmen pro Wahl. Sie können alle drei Stimmen einem Wahlvorschlag in seiner Gesamtheit oder einer einzigen Bewerberin / einem einzigen Bewerber auf einem Wahlvorschlag geben. Die Stimmen können aber auch auf  mehrere Bewerberinnen/Bewerber desselben Wahlvorschlages oder verschiedener Wahlvorschläge verteilt werden.

Uwe Luhmann
Bürgermeister