Allgemeinverfügung – Verbot des Abbrennens von pyrotechnischen Gegenständen

Allgemeinverfügung der Samtgemeinde Bardowick
-Verbot des Abbrennens von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 (Feuerwerkskörper) in ausgewählten Bereichen der Samtgemeinde Bardowick auch in der Zeit vom 31.12.2025 bis zum 01.01.2026-

Aufgrund der §§ 1, 2 und 11 des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes in Verbindung mit § 35 S. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz wird für das Gebiet der Samtgemeinde Bardowick in der Zeit vom 31.12.2025 bis 01.01.2026 folgende Allgemeinverfügung erlassen:

  1. Untersagt wird das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 im Umkreis von 100 m von stroh- oder reetgedeckten Häusern.
  2. Untersagt wird das Abschießen von Leuchtraketen im Umkreis von 200 m von stroh- oder reetgedeckten Häusern.
  3. Die sofortige Vollziehung wird angeordnet.

Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen diese Ordnungsverfügung verstößt, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße belegt werden.