Bekanntgabe des Beschlusses über die Jahresabschlüsse 2011, 2012 und 2013 sowie die Entlastung des Bürgermeisters

Der Rat der Gemeinde Mechtersen hat gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. § 129 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in seiner öffentlichen Sitzung am 29.02.2016 die Jahresabschlüsse 2011, 2012 und 2013 wie folgt beschlossen:

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