Änderung Flächennutzungsplan

43. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Bardowick Teilplan Radbruch

Die Öffentlichkeit kann sich gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit von
Montag, dem 15.12.2025 bis Freitag, dem 23.01.2026 auf der Seite der Samtgemeinde Bardowick eingesehen werden, sowie bei der Samtgemeinde Bardowick (Zimmer E.23) während der Sprechzeiten. Die Unterlagen sind parallel dienstags von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr und donnerstags von 10.00 Uhr bis 13.00 Uhr bei der Gemeinde Radbruch, Dorfmitte 12, 21449 Radbruch einsehbar.

Änderung des Flächennutzungsplanes – Vögelsen

52. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Bardowick,
Teilplan Vögelsen

Die Öffentlichkeit kann sich gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit von
Montag, den 30.06.2025 bis Freitag, den 15.08.2025 bei der Samtgemeinde Bardowick sowie bei der Gemeinde Vögelsen zu den Sprechzeiten über den Inhalt, die allgemeinen Ziele und Zwecke, sich wesentlich unterscheidende Lösungen sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Hierbei besteht auch Gelegenheit zur Äußerung zu den bisher erstellten Planunterlagen sowie zu einer Erörterung der Planung.

Änderung des Flächennutzungsplan – Vögelsen

45. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Bardowick,
Teilplan Vögelsen

Die Öffentlichkeit kann sich gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit von
Montag, den 3.3.2025 bis Freitag, den 4.4.2025 bei der Samtgemeinde Bardowick sowie bei der Gemeinde Vögelsen zu den Sprechzeiten über den Inhalt, die allgemeinen Ziele und Zwecke, sich wesentlich unterscheidende Lösungen sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Hierbei besteht auch Gelegenheit zur Äußerung zu den bisher erstellten Planunterlagen sowie zu einer Erörterung der Planung.