43. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Bardowick Teilplan Radbruch

Die Öffentlichkeit kann sich gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit von
Montag, dem 15.12.2025 bis Freitag, dem 23.01.2026 auf der Seite der Samtgemeinde Bardowick eingesehen werden, sowie bei der Samtgemeinde Bardowick (Zimmer E.23) während der Sprechzeiten. Die Unterlagen sind parallel dienstags von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr und donnerstags von 10.00 Uhr bis 13.00 Uhr bei der Gemeinde Radbruch, Dorfmitte 12, 21449 Radbruch einsehbar.