Der Rat derGemeinde Mechtersen hat in seiner Sitzung am 22.5.2025 die auf dem
Lageplan mit einer durchgezogenen schwarzen Linie gekennzeichnete Teilfläche des Grundstückes „Am Bahndamm 24″ (Flurstücke 88 und 89, Flur 1, Gemarkung Mechtersen) als öffentliche Einrichtung mit der Zweckbestimmung „Sportplatz“ gewidmet.

Der Sportplatz wird als öffentlich zugängliche Einrichtung für die sportliche Betätigung der Allgemeinheit gemäß § 30 Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) gewidmet.