45. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Bardowick,
Teilplan Vögelsen
Die Öffentlichkeit kann sich gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit von
Montag, den 3.3.2025 bis Freitag, den 4.4.2025 bei der Samtgemeinde Bardowick sowie bei der Gemeinde Vögelsen zu den Sprechzeiten über den Inhalt, die allgemeinen Ziele und Zwecke, sich wesentlich unterscheidende Lösungen sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Hierbei besteht auch Gelegenheit zur Äußerung zu den bisher erstellten Planunterlagen sowie zu einer Erörterung der Planung.