am Mittwoch, den 17. November 2021, um 20.00 h, im Schützenhaus, Im Dorfe

Tagesordnung:

  1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit;
  2. Verabschiedung der ausscheidenden Ratsmitglieder
  3. Ehrung langjähriger Ratsmitglieder
  4. Förmliche Verpflichtung und Pflichtenbelehrung der Ratsmitglieder
  5. Wahl des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin
    1. Bekanntgabe der Fraktionen und Gruppen;
    2. Wahl des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin;
  6. Vereidigung des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin;
  7. Feststellung der Tagesordnung;
  8. Beschluss über die neue Geschäftsordnung;
  9. Wahl der stellvertretenden Bürgermeister/innen aus den Beigeordneten;
    1. Beschluss über die Anzahl;
    2. Wahl der stellvertretenden Bürgermeister:innen
  10. Bildung des Verwaltungsausschusses;
    1. Feststellung der Sitzverteilung;
    2. Benennung der Beigeordneten und ggf. der Mitglieder nach § 75 Abs. 3 NKomVG i.V.m. § 71 Abs. 3 NKomVG;
    3. Benennung der Vertreter:innen;
    4. Feststellung der Besetzung des Verwaltungsausschusses;
  11. Beschluss gemäß § 106 NKomVG, dass der Bürgermeisterin/dem Bürgermeister nur die Aufgaben nach § 106 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 – 4 obliegen und Bestimmung, wer die übrigen Aufgaben wahrnimmt.
  12. Berufung der/des Gemeindedirektors mit anschließender Ernennung
  13. Bestimmung der/des stellvertretenden Gemeindedirektors
    1. Beschluss über die Art der Vertretung
    2. Bestimmung der Person(en) mit anschließender Ernennung
  14. Neufassung der Entschädigungssatzung;
  15. Unterbrechung der Sitzung für eine Einwohnerfragestunde;
  16. Mitteilungen des Bürgermeister;
  17. Anfragen und Anregungen;

Verhaltens- und Hygienehinweise aufgrund der Corona-Pandemie:

Vorbereitung und Durchführung der Gemeinderatssitzungen erfolgen selbstverständlich unter Beachtung der geltenden Abstands- und Hygieneregeln. Bitte denken Sie an das Tragen Ihrer Mund-Nase-Bedeckung bis Sie am Sitzungstisch oder im Sitzungsraum Platz genommen haben. 

Die Stühle werden der aktuellen Corona-Verordnung entsprechend gestellt. Bitte verändern Sie nicht die vorgesehene Bestuhlung und achten Sie auf die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Meter zu anderen Personen.

Uwe Luhmann, Bürgermeister