Die Dezemberhilfe kann ab sofort online beantragt werden. Die Bundesregierung stellt damit für den bis zum 10.01.2021 verlängerten Novemberlockdown weitere außerordentliche Wirtschaftshilfen für Unternehmen, deren Betrieb aufgrund der zur Bewältigung der Pandemie erforderlichen Maßnahmen temporär geschlossen wird, zur Verfügung. Die Erleichterungen für öffentliche Unternehmen wurden beibehalten. Parallel zu der Dezemberhilfe wurde auch das Überbrückungsgeld III verkündet. Mit dem Überbrückungsgeld III sollen lediglich Fixkosten, die während des Lockdowns weiterhin anfallen, kompensiert werden.

Weitere Informationen
FAQs zu den November-/Dezemberhilfen des BMWi und BMF: https://www.ueberbrueckungshilfe-
unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Dokumente/FAQ/faqlist.html


Infos der NBank: https://www.nbank.de/Blickpunkt/Uebersicht-der-Hilfsprogramme/November-
und-Dezemberhilfe/index.jsp