Der Rat der Gemeinde Mechtersen hat gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. § 129 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in seiner öffentlichen Sitzung am 29.02.2016 die Jahresabschlüsse 2011, 2012 und 2013 wie folgt beschlossen:
Jahresabschluss 2011:
Der Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 3,37 Euro wird zur Deckung von Fehlbeträgen aus Vorjahresergebnissen verwendet.
Jahresabschluss 2012:
Der Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 292,10 Euro wird zur Deckung von Fehlbeträgen aus den Vorjahresergebnissen verwendet.
Jahresabschluss 2013:
Der Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 8.210,40 Euro wird wie folgt verwendet:
– Deckung des Fehlbetrages aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 8.096,92 Euro
– Deckung von Fehlbeträgen aus Vorjahresergebnissen in Höhe von 113,48 Euro.
Gleichzeitig wurde dem Bürgermeister vorbehaltlos Entlastung für die Jahre 2011, 2012 und 2013 erteilt.
Die Jahresabschlüsse liegen zusammen mit dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg sowie der Stellungnahme des Bürgermeisters in der Zeit vom 29. März bis 05. April 2016 im Gemeindebüro, Im Kirchfelde 2, 21358 Mechtersen, während der Dienststunden öffentlich aus.