Vorranggebiete für Windenergienutzung

Am 28. Juli 2022 wurde das „Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land“ verkündet und tritt am 1. Februar 2023 in Kraft. Durch das Gesetz wird die Vorgabe des Koalitionsvertrags umgesetzt, 2 Prozent der Bundesfläche für die Windenergie an Land vorzusehen. Demnach sollen bis Ende des Jahres 2027 1,4 Prozent und bis Ende 2032 2 Prozent der Bundesfläche für Windenergieanlagen (WEA) ausgewiesen sein.

Im Rahmen der Vorbereitung dieser Ausweisung haben die Länder entsprechende Gebiete für die Windenergienutzung festzulegen. Hierzu hat der Landkreis Lüneburg entsprechende Vorranggebiete erarbeitet. Die Ergebnisse können Sie der beiliegenden Sitzungsvorlage entnehmen. Diese Vorlage befindet sich nun zur Beratung in der Politik.

Zuschüsse durch die N-Bank

Pressemitteilung von Hansestadt und Landkreis Lüneburg: Stadt und Kreis, WLG und Sparkasse wollen Kleinunternehmen helfen, an Zuschüsse der N-Bank zu kommen

(sp/lk) Lüneburg. Die besten Hilfsprogramme nutzen nur, wenn das in Aussicht gestellte Geld die Menschen erreicht. Das gilt auch für die Zuschüsse, die der Bund und das Land Niedersachsen in der aktuellen Corona-Krise zusagen, um Klein- und Kleinstunternehmer mit bis zu 49 Mitarbeiter/innen, junge Start-Up-Unternehmen sowie Solo-Selbstständige zu unterstützen. Oberbürgermeister Ulrich Mädge, Landrat Jens Böther, Wirtschaftsförderer Jürgen Enkelmann und Torsten Schrell, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Lüneburg, verabredeten am Wochenende ein zusätzliches Beratungs- und Unterstützungsangebot für diese Zielgruppe. Es startet am Montag.

Anlaufpunkt dafür bleibt die Wirtschaftsfördergesellschaft mbH für Stadt und Landkreis Lüneburg (WLG) unter der bekannten Hotline, Tel. (04131) 20820, montags bis freitags, 8 bis 18 Uhr, bzw. per E-Mail an info@wirtschaft.lueneburg.de  Sofern eine erhöhte Nachfrage entsteht, wird die WLG bei Bedarf mit Personal von Hansestadt, Landkreis und Sparkasse Lüneburg aufgestockt.

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