Einladung zur öffentlichen Ratssitzung

Am Dienstag, den 1. September 2020 um 19 Uhr findet eine gemeinsame Ratssitzung der Gemeinden Mechtersen, Radbruch und Vögelsen statt. In der Schützenhalle, St. Dionyser Weg 2, 21357 Bardowick wird der Dorfentwicklungsplan vorgestellt und abgestimmt. Außerdem gibt es Informationnen zu Fördermöglichkeiten für private und öffentliche Baumaßnahmen.

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Bekanntgabe des Aufstellungsbeschlusses und Beteiligung der Öffentlichkeit

zur Aufstellung einer Klarstellungs- und  Ergänzungssatzung – Bruchweg –  für die Gemeinde Mechtersen

Der Rat der Gemeinde Mechtersen hat in seiner Sitzung vom 20.05.2020 den Aufstellungsbeschluss zum Erlass einer Klarstellungs- und Ergänzungssatung für den Bereich „Bruchweg“ gefasst. Durch diese Satzung soll festgestellt werden, dass die bereits bebauten Grundstücke sowie die Gärtnerei als dem Innenbereich zugehörig zu betrachten sind.

Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 34 Abs. 6 in Verbindung mit § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 587), öffentlich bekannt gemacht. Der Geltungsbereich der Satzung ergibt sich aus der anliegenden Skizze.

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Aktuelle Informationen zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie

Aufgrund der kreisweiten Verfügungen bleibt das Gemeindebüro vorerst bis zum 15. Mai 2020 geschlossen. In dringenden Angelegenheiten erreichen Sie mich telefonisch
von Montag – Freitag in der Zeit von 09.00 Uhr – 16.00 Uhr unter 0176 99816521 oder per E-Mail unter info@mechterse.de

Der Kindergarten Mechtersen ist vorläufig bis zum 10. Mai 2020 geschlossen. Eine etwaige Notbetreuung ist bei der Samtgemeinde Bardowick anzumelden.

Uwe Luhmann, Bürgermeister

Masernschutzgesetz für Kitas, Krippen und Kindertagespflege

Am 01.03.2020 wird das Masernschutzgesetz in Kraft treten. Dadurch wird unter anderem § 20 Infektionsschutzgesetz (IfSG) geändert bzw. ergänzt. Für betreute Kinder bedeutet dies, dass sie den Leitungen der Kita/Krippe bzw. der Kindertagespflege nachweisen müssen, dass sie über einen ausreichenden Masernschutz (Impfung oder Immunität) verfügen.

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