Allgemeinverfügung – Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen

Allgemeinverfügung der Samtgemeinde Bardowick
-Verbot des Abbrennens von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse II
(Feuerwerkskörper) in ausgewählten Bereichen der Samtgemeinde Bardowick auch
in der Zeit vom 31.12.2022 bis zum 01.01.2023-

Aufgrund der §§1, 2 und 11 des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes in Verbindung mit § 35 S. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz wird
für das Gebiet der Samtgemeinde Bardowick in der Zeit vom 31.12.2022 bis 01.01.2023
folgende Allgemeinverfügung erlassen:
1. Untersagt wird das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der
Klasse I im Umkreis von 100 m von stroh- oder reetgedeckten Häusern.
2. Untersagt wird das Abschießen von Leuchtraketen im Umkreis von 200 m von
stroh- oder reetgedeckten Häusern.
3. Die sofortige Vollziehung wird angeordnet.

Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen diese Ordnungsverfügung verstößt, handelt
ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße bis 50.000,00 € belegt werden.

Vorranggebiete für Windenergienutzung

Am 28. Juli 2022 wurde das „Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land“ verkündet und tritt am 1. Februar 2023 in Kraft. Durch das Gesetz wird die Vorgabe des Koalitionsvertrags umgesetzt, 2 Prozent der Bundesfläche für die Windenergie an Land vorzusehen. Demnach sollen bis Ende des Jahres 2027 1,4 Prozent und bis Ende 2032 2 Prozent der Bundesfläche für Windenergieanlagen (WEA) ausgewiesen sein.

Im Rahmen der Vorbereitung dieser Ausweisung haben die Länder entsprechende Gebiete für die Windenergienutzung festzulegen. Hierzu hat der Landkreis Lüneburg entsprechende Vorranggebiete erarbeitet. Die Ergebnisse können Sie der beiliegenden Sitzungsvorlage entnehmen. Diese Vorlage befindet sich nun zur Beratung in der Politik.